Cannabinoide

Unter den Begriff Cannabinoide fallen eine Vielzahl an Substanzen der Cannabis-Pflanze, nicht zuletzt das psychoaktive Δ9-Tetrahydrocannabinol, im Allgemeinen bekannt als THC. Andere wichtige Vertreter der Cannabinoide sind die Δ9-Tetrahydrocannabinolsäuren, die selbst keine psychoaktive Wirkung aufweisen, jedoch unter Hitzeeinwirkung THC freisetzen können, sowie die Substanzen Cannabidiol (CBD) und Cannabinol (CBN). Besonders CBD ist verstärkt in den Fokus geraten, da Hersteller von CBD-Produkten der Substanz positive Eigenschaften zuschreiben, die nicht hinreichend belegt sind.

Cannabinoide werden in bestimmten Drüsenhaaren der Hanfpflanze gebildet, die mit Ausnahme von Wurzeln und Samen überall auf der Pflanze vorkommen. Aus diesem Grund enthalten Hanfsamen in der Regel keine Cannabinoide. Jedoch können durch Kontakt zu anderen Pflanzenteilen, etwa während der Ernte, Cannabinoide auch auf die Samen übertragen werden.[1] In diesem Zusammenhang wird von einer Kontamination gesprochen. Nach europäischem Kontaminantenrecht (Verordnung (EWG) Nr. 315/93) muss eine solche Kontamination grundsätzlich so gering gehalten werden, wie es durch gute technologische Praxis möglich ist. Für hanfhaltige Lebensmittel heißt das, die Lebensmittelunternehmer sind in der Pflicht, ihre Prozesse zur Gewinnung und Produktion so zu optimieren, dass die Kontamination der Samen und der daraus hergestellten Produkte möglichst gering ist. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Lebensmittel beim Verzehr sicher sind. Als Maßstab zur toxikologischen Beurteilung zieht das LGL die durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgeleitete akute Referenzdosis (ARfD) von 1 µg/kg THC pro kg Körpergewicht und Tag heran.[2] Bei einer relevanten Überschreitung dieses Bezugswerts werden akute Gesundheitsgefahren zunehmend wahrscheinlicher. Rechtlich bindende Höchstgehalte für Δ9-THC in Hanfsamen und daraus gewonnenen Erzeugnissen legte der Gesetzgeber mit der Verordnung (EU) 2022/1393 fest. Diese Höchstgehalte gelten ab dem 01.01.2023.

Auch die Einnahme von CBD ist nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht unbedenklich: Laut einer aktuellen Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) konnten bereits konkrete Hinweise auf potenzielle Gesundheitsgefahren durch den Konsum von CBD identifiziert werden. Hierzu zählen insbesondere Störungen der Leberfunktion. Zudem ist unklar, welche Auswirkungen der Konsum von CBD auf das Hormonsystem, die Psyche oder die Metabolisierung von parallel eingenommenen Arzneistoffen hat.[3]

Aufgrund seiner psychoaktiven Inhaltsstoffe ist Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft, sodass bestimmte Produkte von vornherein nicht als Lebensmittel in Frage kommen. Für Hanfsamen besteht eine Ausnahme von den betäubungsmittelrechtlichen Regelungen, ebenso unter bestimmten Voraussetzungen auch für sogenannten Nutzhanf. Bei Hanfprodukten, die nicht ausschließlich aus Hanfsamen bestehen, sondern andere Pflanzenteile oder Extrakte daraus enthalten, ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob die Produkte möglicherweise dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Erst wenn die Betäubungsmitteleigenschaft ausgeschlossen wird, kann eine lebensmittelrechtliche Beurteilung dieser Produkte erfolgen.

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