Fachkräfte der Sozialmedizin (FdS)

I. Berufsbild

Die Fachkräfte der Sozialmedizin (FdS) sind dem ärztlichen Dienst an den Landratsämtern (Gesundheitsverwaltung) zugeordnet. Die Aufgaben der Fachkräfte der Sozialmedizin liegen mit unterschiedlicher Gewichtung im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsfürsorge. Solche Aufgaben sind insbesondere: Mütterberatung, Gesundheitshilfe für Säuglinge und Kleinkinder, für Kinder in Kindergärten und Schulen, Erfassung und Betreuung von Risikokindern, Gesundheitshilfe für Tuberkulosekranke, Impfungen, Gesundheitshilfe für körperlich und geistig Behinderte, Gesundheitsaufklärung und -erziehung, Mitwirkung bei der Heimaufsicht, Dokumentation und Statistik.

II. Der Weg zum Beruf

Rechtliche Grundlagen:

Die Weiterbildung zur Fachkraft der Sozialmedizin erfolgt verwaltungsintern und setzt die vorherige Einstellung bei einem Landratsamt (Gesundheitsverwaltung) voraus.

Einstellungsbehörde:

Für die Einstellung der Fachkräfte der Sozialmedizin bei den 71 Landratsämtern (Gesundheitsverwaltung) in Bayern sind die (Bezirks-) Regierungen zuständig:

  • Regierung von Oberbayern, 80534 München,
  • Regierung von Niederbayern, 84023 Landshut,
  • Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg,
  • Regierung von Oberfranken, Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth,
  • Regierung von Mittelfranken, 91511 Ansbach,
  • Regierung von Unterfranken, 97064 Würzburg und
  • Regierung von Schwaben, 86145 Augsburg.

Für die Einstellung bei den fünf kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern sind zuständig:

  • Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München
  • Stadtverwaltung, Maximilianstr. 4, 86145 Augsburg,
  • Stadtverwaltung, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg,
  • Stadtverwaltung, Postfach 21 09 64, 85024 Ingolstadt und
  • Stadtverwaltung, Postfach 18 53, 87668 Memmingen.

Regelungen außerhalb Bayerns sind bei den jeweiligen obersten Landesgesundheitsbehörden zu erfragen.

Einstellungsvoraussetzungen:

Für die Weiterbildung zur Fachkraft der Sozialmedizin (FdS) kommen in Bayern Angestellte in Betracht, die über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester (Gesundheits- und Krankenpflegerin) oder Kinderkrankenschwester (Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin) verfügen. Die Einstellungsvoraussetzungen außerhalb Bayerns sind bei den dort zuständigen Landesbehörden zu erfragen.

III: Lehrgang Fachkräfte der Sozialmedizin (FdS)

Veranstalter:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit , Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL), Pfarrstraße 3, 80538 München.

Zielgruppe:

Fachkräfte der Sozialmedizin aus Bayern, Baden- Württemberg, Rheinland- Pfalz und Sachsen.

Zugangsvoraussetzungen:

Die Lehrgänge gelten einer verwaltungsinternen Weiterbildung und sind solchen Personen vorbehalten, die bereits an Landratsämtern (Gesundheitsverwaltung) tätig sind.

Inhalt:

Der Lehrgang beinhaltet die Themen und Aufgaben der Fachkräfte der Sozialmedizin (FdS) in den Gesundheitsämtern. Der Lehrgang umfasst circa 390 Unterrichtsstunden und ist in vier Teile gegliedert:

  • Modul 1:Grundlagen
  • Modul 2: Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht
  • Modul 3: Kinder- und Jugendgesundheit
  • Modul 4: Infektionsschutz und übertragbare Krankheiten

Der Unterricht wird in zwei Modulgruppen mit je zwei Modulen aufgeteilt.

Prüfung:

Am Ende jeder Modulgruppe steht eine schriftliche Prüfung. Der Lehrgang wird mit einer mündlichen Prüfung über den gesamten Stoff des Lehrgangs abgeschlossen.

Dauer und Termine:

Der Lehrgang findet in der Regel in Abständen von zwei Jahren statt. Aufgrund des aktuell hohen Ausbildungsbedarfs wird derzeit jährlich ein Lehrgang angeboten.

Der kommende Lehrgang wird am 19.02.2024 beginnen mit folgenden Unterrichtszeiträumen:

  • Modulgruppe 1: 19.02.2024 bis 04.04.2024
  • Modulgruppe 2: 22.04.2024 bis 14.06.2024

Ort:

Der Lehrgang wird überwiegend im Online-Format durchgeführt. Zwei Präsenztermine sind vorgesehen.

Lehrgangsgebühr:

Für die Teilnehmerinnen aus den Landratsämtern in Bayern entstehen keine Kosten. Für Gäste aus den anderen Bundesländern und den Kommunen in Bayern wird eine Lehrgangsgebühr von € 750,- erhoben.

Ansprechpartner:

Koordination: Frau Anke Fritzsche
Organisation: N.N.
Mailkontakt: FdS-Lehrgang@lgl.bayern.de

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