Amtstierarzt Lehrgang

I. Berufsbild

Die Amtstierärzt*innen in Bayern sind in den Veterinäreinheiten der Landratsämter und kreisfreien Städte, den Bezirksregierungen, im Landesamt und in der obersten Landesbehörde (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) tätig.
Ihr Aufgabenfeld umfasst dabei alle Bereiche des Veterinärdienstes: die Tierseuchenbekämpfung, den Tierschutz, die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie tierischer Nebenprodukte und des Tierarzneimittelverkehrs.

Detaillierte Informationen zum Berufsbild des Amtstierarztes erhalten sie unter:
Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V.

II. Der Weg zum Beruf

Die folgenden Ausführungen spiegeln den zum jetzigen Zeitpunkt geltenden Stand wider.

Rechtliche Grundlagen:

Die Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst (FachV-VetD) vom 11. Juni 2018 regelt die die Voraussetzungen für den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Veterinärdienst der Fachlaufbahn Gesundheit in Bayern.

Einstellungsbehörde in Bayern:

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Einstellungsvoraussetzungen:

Wir verweisen auf das unter "Rechtliche Grundlagen" Gesagte. Die Regelungen außerhalb Bayerns sind bei den dort zuständigen obersten Landesbehörden zu erfragen.

III: Lehrgang

Veranstalter:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL), Pfarrstraße 3, 80538 München.

Zielgruppe:

Tierärzt*innen, die im öffentlichen Veterinärdienst in Bayern und anderen Bundesländern beschäftigt sind.

Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich ist die Anstellung an einer Behörde der Veterinärverwaltung erforderlich. Die Zulassungsvoraussetzungen nach §2 Abs.1 FachV-VetD müssen erfüllt sein.
Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Bewerber*innen aus anderen Bundesländern. Darüber hinaus müssen sich diese über ihre obersten Landesbehörden und über das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bei der Akademie bewerben.

Inhalt:

Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:

  • Ausbildungsabschnitt I: Modulgruppe Verwaltungshandeln
    • Modul 1: Organisation, amtliche Kontrollen, Qualitäts- und Krisenmanagement
    • Modul 2: Allgemeines und besonderes Recht
  • Ausbildungsabschnitt II: Tierhaltung
    • Modul 3: Tierarzneimittel
    • Modul 4: Tierschutz
    • Modul 5: Tiergesundheit
  • Ausbildungsabschnitt III: Modulgruppe Lebens- und Futtermittel
    • Modul 6: Lebensmittel, Tierische Nebenprodukte und Futtermittel

Weitere Ausbildungsabschnitte

  • Ein Modul aus dem Masterstudiengang Tiergesundheit der Hochschule Weihenstephan
  • Hospitation

Den Modulgruppen sind assoziierte Lehrveranstaltungen zugeordnet, in denen begleitend Schlüsselkompetenzen vermittelt werden.

Prüfung:

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz führt die Anstellungsprüfung für den höheren Veterinärdienst durch. Der AGL obliegt die Aufgabe des Prüfungsamtes. Nach jedem der drei Ausbildungsabschnitte findet eine Teilprüfung statt.
Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Abschnitt. Näheres dazu ist in der FachV-VetD geregelt.

Dauer und Termine:

Der Lehrgang erstreckt sich über eine Gesamtdauer von 18 Monaten, wobei sich die fachtheoretischen Unterrichts-Blöcke mit Tätigkeitszeiten an der Dienststelle abwechseln.

Der Bewerbungsschluss für den Lehrgang 2025/2026 (Januar 2025 bis Juni 2026) ist der 15. Mai 2024.

Ort:

Die fachtheoretischen Ausbildungsblöcke des Lehrgangs finden größtenteils im Fernlernen statt. Einzelne Präsenztage während der fachtheoretischen Blöcke sind vorgesehen.

Lehrgangsgebühr:

Für die Teilnehmer*innen aus den Landratsämtern in Bayern entstehen keine Kosten.
Für die Gäste aus den Kommunen in Bayern und anderen Bundesländern wird eine Lehrgangsgebühr von € 2.500,-- erhoben.

Kontakt:

Funktionspostfach: amtstierarztlehrgang@lgl.bayern.de

Das Lehrgangsteam: