Chemische Umweltfaktoren

Grundsätze der toxikologischen Bewertung

Im Mittelpunkt der substanzbezogenen Tätigkeit von Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörden steht in der Regel die gesundheitliche Beurteilung von chemischen Noxen, die beispielsweise über die Außen- oder Raumluft auf den Menschen einwirken. Hierbei werden gemessene oder prognostizierte Belastungen mit Beurteilungswerten unterschiedlicher Natur verglichen (Risikoabschätzung). Dazu müssen verschiedene Vorbedingungen erfüllt sein:

  • Das Gefahrenpotential muss bekannt sein (hazard identification, qualitative Wirkeigenschaften). Dies ist natürlich immer vom Stand der Wissenschaft abhängig; als Beispiel sind hormonelle Wirkungen von Fremdstoffen zu nennen, die erst seit Anfang der neunziger Jahre verstärkt untersucht und berücksichtigt werden. Solche "neuen" Effekte stellen aber nicht notwendigerweise die toxikologisch relevantesten Wirkungen dar.
  • Es müssen Kenntnisse zur Dosis-Wirkungsbeziehung vorliegen (risk identification, quantitative Wirkeigenschaften, Wirkpotenz). Hier ist es wichtig, dass vor allem die Wirkungen betrachtet werden, die schon bei niedrigen Belastungen auftreten. Auf der Basis dieser Kenntnisse können dann Beurteilungswerte abgeleitet werden. Beispiele hierfür sind die Ableitungen des Ausschusses für Innenraumrichtwerte, die Luftqualitätsrichtlinien der Weltgesundheitsorganisation, die 'Reference Doses' oder 'Unit Risks' der U.S. Environmental Protection Agency oder die Arbeitsplatzgrenzwerte des Ausschusses für Gefahrstoffe.
  • Es müssen sinnvolle Messungen oder Prognosen zur (äußeren oder inneren) Exposition vorliegen.

Bei der Risikoabschätzung wird die Exposition mit geeigneten Beurteilungswerten, letztlich also mit der Dosis-Wirkungskurve verglichen, wodurch ermittelt werden kann, ob bzw. in welchem Umfang gesundheitliche Gefährdungen bestehen oder zu erwarten sind.

Das Ergebnis der Risikoabschätzung wird in der Regel nochmals in einen größeren Zusammenhang gestellt, bei dem auch andere als gesundheitliche Aspekte betrachtet werden. Auf der Basis einer solchen Risikobewertung wird schließlich entschieden, wie mit Gefährdungen umzugehen ist (Risikomanagement). Möglichst alle dieser Prozesse sollten durch Information und Beteiligung der betroffenen Personen begleitet werden (Risikokommunikation).