Beurteilungswerte

Es existiert eine Vielzahl von Beurteilungswerten, die in ihrer fachlichen Herleitung und rechtlichen Bedeutung erheblich variieren können.

Unter fachlichen Aspekten sind toxikologisch begründete Werte, Vorsorgewerte und Referenz- oder Hintergrundwerte zu unterscheiden.

  • Toxikologisch begründete Werte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf geeigneten Erkenntnissen zu toxischen Wirkungen des jeweiligen Stoffes basieren; oft enthalten sie (Un-)Sicherheitsabstände, um auch empfindliche Bevölkerungsgruppen zu schützen.
  • Vorsorgewerte werden meist niedriger als toxikologisch begründete Werte festgelegt und sollen prospektiv die Belastung von Schutzgütern vermeiden oder vermindern; ein Beispiel sind die Pflanzenschutzmittelgrenzwerte der Trinkwasserverordnung.
  • Referenzwerte bilden die Hintergrundbelastung ab. Sie geben in der Regel keinen Aufschluss über eine Gesundheitsgefährdung. Liegen Belastungen im Bereich der Hintergrundwerte, geht von ihnen aber auch kein im Vergleich zur Allgemeinheit erhöhtes Risiko aus.

Rechtlich ist zwischen Grenzwerten, die in gesetzlichen Regelungen festgelegt wurden, und Richtwerten, die keine rechtliche Bindung besitzen und beispielsweise von Expertengremien abgeleitet werden, zu unterscheiden. Richtwerte können allerdings durchaus eine gesetzesähnliche Kraft erlangen.

Wichtig ist es, die Charakteristika der einzelnen Werte möglichst genau zu kennen. In der Praxis stößt dies teilweise auf Schwierigkeiten, etwa wenn Begründungen von Werten nicht veröffentlicht werden.

1. Luft

1.1 Innenraum

Rechtliche Regelungen

Empfehlungen

Hintergrundbelastung: Deutsche Umweltstudie GerES

1.2 Außenluft

Rechtliche Regelungen

EU-Richtlinien:

Mit der Verabschiedung der Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität wurde ein europaweit gültiger Rahmen für die Rechtsentwicklung im Außenluftbereich geschaffen. In ihr ist unter anderem eine Liste von Schadstoffen festgelegt, für die in entsprechenden Tochterrichtlinien Grenzwerte und gegebenenfalls Alarmwerte festgelegt werden sollen. Es handelt sich um solche Fremdstoffe, für die auf Grund ihrer gesundheitlichen Bedeutung, ihrer möglichen Umweltschäden und weiten Verbreitung eine Minderung und Überwachung notwendig ist. Bisher liegen für verschiedene Luftschadstoffe Wertsetzungen vor, die mit der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (22. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt worden sind. Neben der Grenzwertfestsetzung dienen die Tochterrichtlinien auch dem Ziel, einheitliche Messverfahren einzuführen, der Information der Öffentlichkeit, und der Festlegung der zu ergreifenden Maßnahmen (z. B. Luftreinhaltepläne). Für manche Schadstoffe sind Alarmschwellen festgelegt worden, bei deren Überschreitung (in drei aufeinander folgenden Stunden) eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen (Aktionspläne) und die Öffentlichkeit ist zu informieren.

  • Richtlinie 2004/107/EG vom 15. Dezember 2004: Zielwerte für Arsen, Cadmium, Nickel, Benzo[a]pyren als Marker für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (Quecksilber: ohne Zielwert)
  • Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008: Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10, PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Ozon
  • Werte im Überblick

Bundesimmissionsschutzrecht:

  • 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen): Umsetzung der oben genannten europäischen Richtlinien. Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, PM10, PM2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Ozon, Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren.
  • TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft; Abschnitt 4.2.1): Ziel der TA Luft (Rechtsgrundlage § 48 Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist es, als allgemeine Verwaltungsvorschrift den zuständigen Behörden bundeseinheitliche Vorgaben für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Luftverunreinigungen, insbesondere im Hinblick auf genehmigungsbedürftige Anlagen an die Hand zu geben. Hierzu dienen Immissionswerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Gesundheitsgefahren bzw. vor erheblichen Nachteilen und Belästigungen. Sie finden z.B. Anwendung bei der Genehmigung zum Bau neuer Anlagen und sollen insbesondere einer zusätzlichen Luftverunreinigung entgegenwirken.

Regelungen anderer Staaten

1.3 Außen- und Innenraumluft

Empfehlungen

  • WHO Air Quality Guidelines for Europe: Leitwerte für toxische Luftverunreinigungen wurden erstmals 1987 von einer Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf der Grundlage toxikologischer Kenntnisse unter Berücksichtigung von Schutzfaktoren aufgestellt. Es handelt sich nicht um rechtsverbindliche Grenzwerte, sondern um Hintergrundinformationen, die z. B. Bürgern und Behörden Hinweise zur Beurteilung gesundheitlicher Risiken von Luftverunreinigungen geben sollen. Sie beziehen sich auf die Allgemeinbevölkerung, die einer langfristigen Belastung über die Luft – auch im Innenraum – ausgesetzt ist, und gelten in der Mehrzahl der Fälle nicht für Kurzzeit- oder Spitzenkonzentrationen (z. B. bei Unfällen). In den letzten Jahren wurden anlässlich von Expertentreffen der WHO verschiedene Änderungen und Anpassungen an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgenommen.

1.4 Notfallwerte Luft

Empfehlungen

2. Boden

Rechtliche Regelungen

Regelungen anderer Staaten

3. Wasser

Rechtliche Regelungen

Empfehlungen

Regelungen anderer Staaten und Organisationen

Hintergrundbelastung

4. Lebensmittel

Rechtliche Regelungen

Empfehlungen

Hintergrundbelastung

5. Weitere Wertelisten

  • INCHEM: Zugang zu den Serien der Weltgesundheitsorganisation und der Welternährungsorganisation, die sich mit chemischen und physikalischen Noxen befassen.
  • USEPA IRIS (Integrated Risk Information System): Richtwerte für die orale und inhalative Aufnahme von Schadstoffen
  • USEPA PPRTV (Provisional Peer Reviewed Toxicity Values): Richtwerte für die mittel- bis langfristige orale und inhalative Aufnahme von Schadstoffen
  • Minimal Risk Levels (MRL): Richtwerte für die orale und inhalative Aufnahme von Schadstoffen

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