Was kann ich tun?

Wer als Bürger Tierschutzverstöße wahrnimmt, sollte sie beim Veterinäramt oder bei der Polizei anzeigen. Die Behörden können nur tätig werden, wenn sie Kenntnis von Verstößen erlangen. Andere Einrichtungen wie z. B. Tierschutzvereine und deren Tierschutzinspektoren können zwar viel für den Tierschutz bewirken, sind aber für die Verfolgung von Verstößen nicht zuständig und auch nicht berechtigt, beispielsweise ein Grundstück zu betreten.

Wer einen Tierschutzfall zur Anzeige bringen möchte, sollte möglichst viele Beweise sichern. Beispielsweise können Fotos gemacht oder andere Personen auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht und gebeten werden, als Zeugen zu dienen. Wer anonym bleiben will, sollte bedenken, dass es den Veterinärbehörden in den meisten Fällen möglich ist, die Anonymität zu gewährleisten.

So kann die Anonymität immer dann gewahrt werden, wenn die Behörde lediglich einen Hinweis braucht, um fortwährende Verstöße selbst aufgreifen zu können, beispielsweise schlechte Haltungsbedingungen in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder Abmagerungen durch unzureichende Fütterungen. Andererseits wird es bei anonymen Anzeigen aber erschwert, beispielsweise einen Durchsuchungsbeschluss für eine Privatwohnung zu bekommen.

Es gibt auch Fälle wie die einmalige Misshandlung eines Tieres, in denen es ohne einen Zeugen zu keiner Ahndung kommen kann. Hier würde die Anonymität dazu führen, dass der Verstoß nicht nachweisbar und damit eine Bestrafung nicht möglich ist.

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