Geflügelgroßbetriebe - Kontrollen und Ergebnisse 2017

Auch im Jahr 2017 hat das LGL Geflügelgroßbetriebe kontrolliert. Dabei handelt es sich um Geflügelhaltungen mit mindestens 40.000 Tierplätzen. Die Kontrollen erfolgten unter Beteiligung der zuständigen Veterinärbehörden vor Ort. In den Jahren 2016 und 2017 lag der Schwerpunkt der Kontrollen insbesondere im Bereich der Geflügelmast. Zudem überprüfte das LGL auch Legehennenhaltungen, Mastelterntierhaltungen und Junghennenaufzuchtbetriebe. Zusätzlich zu den Kontrollen der Haltungsbedingungen hat das LGL in einigen Fällen die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden bei der Überwachung der Ausstallung von Geflügel unterstützt.

Interdisziplinäre Kontrollteams

Im Zuge der Kontrollen hat sich eine interdisziplinäre Zusammenstellung der Kontrollteams bewährt. Die Teams bestanden aus Tierärzten, Agraringenieuren und Veterinärassistenten. Die Größe der eingesetzten Kontrollteams wurde dabei an die Größe und Komplexität der kontrollierten Betriebe angepasst.
Bei den Kontrollen überprüfte das LGL alle für den gesundheitlichen Verbraucherschutz relevanten Fach- und Rechtsbereiche. Dazu gehören Tierschutz, Tierarzneimittel, Biosicherheit und Tierseuchen sowie die Lebensmittelsicherheit in der Primärproduktion.

Ergebnisse

Die LGL-Kontrolleure haben insgesamt 81 Kontrollen in Geflügelgroßbetrieben durchgeführt. Bei 68 Erstkontrollen stellte das LGL in 34 Betrieben insgesamt geringfügige Mängel, bei 26 Betrieben insgesamt mittelgradige Mängel und bei acht Betrieben insgesamt gravierende Mängel fest. Im Bereich Tierarzneimittel musste das LGL häufig eine nicht vollständige oder ungenügende Dokumentation bemängeln. Bei den Betrieben mit insgesamt gravierenden oder mittelgradigen Mängeln war hauptsächlich der Bereich Tierschutz auffällig, gefolgt vom Bereich Tierarzneimittel. Die im Nachgang zu jeder Kontrolle angefertigte Beurteilung hat das LGL den zuständigen Behörden für deren weiteres Vorgehen zur Verfügung gestellt. Die bei diesen Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse sollen unter anderem für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen in Geflügelbetrieben genutzt werden.
Die Stellen des Sachgebietes Geflügelgroßbetriebe sind zum 1. Januar 2018 an die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) übergegangen. Die KBLV ist nun die zuständige Behörde für die Überwachung von Geflügelgroßbetrieben in Bayern. Die überregionalen und zahlreichen Kontrollen des LGL haben zu einem erheblichen Erkenntnisgewinn im Hinblick auf wiederkehrend auftretende Probleme im Bereich der Geflügelhaltungen geführt. Diese Erfahrungen hat das LGL auch zur Fortbildung der Mitarbeiter in Veterinärbehörden und für Vorträge bei Fortbildungsveranstaltungen für Tierhalter genutzt.