Forschungsprojekte Tierschutz

Tiergerechte Bodenhaltung von Mastkaninchen unter Berücksichtigung des Verhaltens, der Tiergesundheit und der Wirtschaftlichkeit

In Deutschland und der EU existieren derzeit keine rechtsverbindlichen Vorschriften zur Haltung von Mastkaninchen. In Deutschland sind solche Vorschriften in Vorbereitung. Das am weitesten verbreitete Haltungsverfahren ist die intensive Käfighaltung, die aus Tierschutzsicht sehr kritisch zu sehen ist. Die starke Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die wenig tierfreundliche Verwendung von Drahtgittern als Boden und die mangelnden Beschäftigungsmöglichkeiten führen bei den Kaninchen zu Leiden und Schäden (Verletzungen, Knochenerkrankungen, Verhaltensstörungen). Praxistaugliche Alternativen, die auch hygienischen Anforderungen genügen, stehen bisher kaum zur Verfügung.

Mit diesem Forschungsprojekt sollen Alternativen zur intensiven Käfighaltung von Mastkaninchen geprüft werden, indem die Tiere mehr Bewegungsmöglichkeiten durch vergrößerte Flächen, Auslauf und erhöhte Ebenen erhalten. Außerdem sollen Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. Die Kaninchengruppen sollen getrenntgeschlechtlich aufgestallt werden, um aggressive Auseinandersetzungen zu reduzieren. Der Schlachtzeitpunkt soll in Abhängigkeit von den Verletzungen bei den männlichen Tieren variiert werden. Die Ergebnisse sollen einen Beitrag bei der Erstellung tierschutzrechtlicher Vorschriften liefern.

Untersuchungen zur Stressbelastung von Rothirschen im Rahmen tierseuchenrechtlicher Eingriffe

Im Freistaat Bayern befinden sich ungefähr 40 % aller Gehegewildhaltungen Deutschlands. Aufgrund des hohen bayerischen Zuchtstandards werden regelmäßig Zuchthirsche in andere Staaten der EU verbracht oder in Drittländer exportiert. Tierseuchenrechtliche Vorschriften fordern, dass die Tiere in den letzten 30 Tagen vor der Verbringung mit negativem Ergebnis auf Brucellose (Bluttest) und Tuberkulose (Hauttest) untersucht worden sind. Dies macht einen zweimaligen direkten Tierkontakt erforderlich. Wegen des Wildtiercharakters von Gehegewild müssen die Tiere dazu in der Regel medikamentell immobilisiert werden. In der gängigen Praxis werden die Tiere von den Wildhaltern, um ihnen das Risiko einer erneuten Immobilisierung zu ersparen, während der 3 -4 Tage bis zum Ablesen des Hauttests in Einzelboxen gehalten. Dies führt zur Unterdrückung einer Vielzahl von Verhaltensmustern und dürfte eine erhebliche Stressbelastung für das jeweilige Tier darstellen.

In der Untersuchung sollen die Stressparameter quantifiziert und die Stressbelastung bei alternativer Unterbringung in einem Einzelgehege untersucht werden. Ziel ist es, praktikable Vorgehensweisen zu finden, die einerseits eine korrekte Durchführung der Untersuchungen ermöglichen und andererseits dem Tier unnötigen Stress und Leiden möglichst ersparen.

Untersuchungen zur korrekten Treffpunktlage für den Bolzenschuss bei der Betäubung von Rindern

Die TierschutzSchlachtVO fordert für die Betäubung von Tieren mit Bolzenschuss, dass das Gerät so angesetzt wird, dass der Bolzenschuss mit Sicherheit ins Gehirn eindringt. Als ideale Treffpunktlage wird in der Fachliteratur der Kreuzungspunkt zweier gedachter Diagonalen von Mitte Hornansatz bis Mitte gegenüberliegendes Auge angegeben. Dieser Punkt sei im Umfeld von 2-Euro-Stück-Größe zu treffen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass trotz passender Treffpunktlage einzelne Rinder nicht ausreichend betäubt werden. Einzelne Befunde an Rinderköpfen haben gezeigt, dass es anatomische Verhältnisse geben kann, die eine deutlich höhere Treffpunktlage erforderlich machen.

Es soll daher untersucht werden, bei welcher Rasse, Geschlecht, Gewichtsklasse und ggf. Kopfform (genetische Linie) zwingend eine andere Treffpunktlage zu wählen ist, um eine sichere Betäubung aller Tiere zu erreichen. Die Ergebnisse sind nicht nur für den Tierschutz in Bayern relevant sondern haben überall dort eine praktische Bedeutung, wo Bolzenschussgeräte am Rind eingesetzt werden.

Tiergerechte Wasserversorgung von Pekingenten in Intensivhaltungen

Die tierschutzrechtlich verbindlichen Empfehlungen des Europarates zur Haltung von Pekingenten schreiben vor, dass den Enten Wasservorrichtungen zur Verfügung stehen müssen, die es ihnen ermöglichen, den Kopf unter Wasser zu tauchen und sich Wasser über den Körper schütten zu können. Für die intensive Entenmast (Bodenhaltung in Ställen ohne Auslauf) stehen bis heute keine praktikablen Methoden zur Umsetzung dieser Vorgaben zur Verfügung. Neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten bestehen vor allem hygienische Bedenken gegen offene Bademöglichkeiten.

In einem früheren Forschungsprojekt (gefördert durch das StMLF) wurden modifizierte Rundtränken entwickelt, die es den Enten ermöglichen, durch eine gewisse Wassertiefe und -oberflächengröße, den Kopf unter Wasser zu tauchen. Unter Berücksichtigung von ethologischen und ökonomischen Aspekten hat sich im Modellversuch ein zeitbegrenzter täglicher Zugang zu den modifizierten Tränken bewährt. Allerdings können die Ergebnisse, welche unter Versuchsbedingungen gewonnen wurden, nicht ungeprüft auf die Gegebenheiten der wirtschaftlichen Entenhaltung übertragen werden.

Es muss im Weiteren untersucht werden, ob ein Einsatz der Tränken in der intensiven Tierhaltung den hygienischen Anforderungen an die Produktion von sicheren Nahrungsmitteln gerecht wird. Sollten sich die modifizierten Rundtränken im Feldversuch als praxistaugliche, tiergerechte Wasserversorgung erweisen, wäre zukünftig die Installation solcher Tränken als Mindestmaßnahme zur Umsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften in der Intensivhaltung erforderlich.