Produktsicherheitsgesetz

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit in nationales Recht und ersetzt das bisherige GPSG.

Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.

Ein Produkt darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema