Kabelroller (Kabeltrommel, Haspel, Verlängerungskabel) - Hinweise und Tipps

In mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde verschiedenen Herstellern das In-Verkehr-Bringen von Kabelrollern auf Grund sicherheitstechnischer Mängel untersagt. Es handelt sich hierbei um Haspeln mit abnehmbarer elektrischer Leitung.

Im Rahmen der Marktüberwachung in Baden-Württemberg wurden Kabelroller verschiedener Hersteller einer vertiefenden sicherheitstechnischen Prüfung durch die amtliche Geräteuntersuchungsstelle des Landes Baden-Württembergs (LUBW - ehemals UMEG) unterzogen. Erfasst wurden alle Kabelroller, die von den Marktüberwachungsbehörden im Handel aufgefunden wurden.

Prüfergebnis war, dass bei aufgewickelter Leitung und Überlastsituation thermische Belastungen auftreten, die zu einer Beschädigung der Isolation führen. Die Kabelroller verfügten weder über einen Thermoschutzschalter noch über einen Überstromauslöser. Durch die schadhafte Isolation können aktive Teile berührt werden und in ungünstigen Fällen kann es zu einem tödlichen Stromschlag kommen. Des weiteren entstehen bei thermischer Überbelastung der elektrischen Leitungen unter anderem giftige Dämpfe und bei bestimmten Umgebungsbedingungen können zudem Brände entstehen.

Die Prüfergebnisse belegen, dass die Kabelroller nicht den sicherheitstechnischen Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie bzw. Niederspannungsverordnung entsprechen und die Schutzklauselmeldungen der anderen Mitgliedsstaaten zu Recht bestehen.

Da keine Norm für diese Art der Kabelroller vorlag, wurden die Prüfbedingungen von der LUBW aufgrund sicherheitstechnischer Überlegungen entwickelt. Insbesondere im Hinblick auf ein einheitliches, dem Stand der Technik entsprechendes Sicherheitsniveau wurde die Norm DIN EN 61242 "Leitungsroller für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke" zur Prüfung und Beurteilung mit herangezogen. Unter Leitungsroller versteht man im Gegensatz zu Kabelrollern Haspeln mit nicht abnehmbarer elektrischer Leitung.

Die Vorgehensweise bei der Prüfung sowie die Bewertung der Prüfergebnisse des LUBW wurde von anderen amtlichen Prüfstellen und von der Berufsgenossenschaft für Feinmechanik bestätigt.

Die Hersteller von Kabelrollern waren auf freiwilliger Basis bereit, sicherheitstechnische Maßnahmen zu ergreifen. Mit Blick auf den freien Warenverkehr und gleicher Sicherheitsanforderungen in Europa wurde ein einheitliches Vorgehen sowohl national als auch international vereinbart.

Verbrauchertipps

In den Baumärkten werden die Kabel- bzw. Leitungsroller oft als Kabeltrommeln bezeichnet und in den Verkehr gebracht. Als Verbraucher sollte beim Kauf derartiger Kabeltrommeln darauf geachtet werden, dass nur Trommeln mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen, wie z. B. Thermoschalter oder Überstromauslöser, erworben werden. Diese Schutzmaßnahmen gewährleisten, dass keine thermischen Überbeanspruchungen (z. B. Schmelzen der Leitungsisolierung) der Kabeltrommel auftreten.

Zudem sollte der Verbraucher beim Verwenden von Kabeltrommeln darauf achten, dass bei Anschluss eines großen Verbrauchsgerätes die elektrische Leitung komplett von der Trommel abgewickelt ist. Dadurch wird eine übermäßige Erwärmung verhindert und eine gefahrlose Verwendung gewährleistet.

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