Schmuggelzigaretten - Untersuchungsergebnisse 2004

Zeitungs- und Fernsehbeiträge berichten zunehmend von "Schmuggelzigaretten" auch auf dem deutschen Markt.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat im Jahr 2004 vom Zoll beschlagnahmte Zigaretten (8 Proben) sowie einzelne von der Lebensmittelüberwachung auf Märkten und Volksfesten in Grenznähe zu Tschechien entnommene Zigaretten untersucht.

Geprüft wurde auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach § 2 Tabakprodukt-Verordnung (gültig ab Januar 2004 - siehe Tabelle 1).

In Tabelle 2 ist die bis Dezember 2003 gültige Höchstmenge für den Teergehalt dargestellt. Die Zigaretten wurden vom Zoll überwiegend Anfang des Jahres 2004 beschlagnahmt.

Tabelle 1 : Zugelassene Höchstmengen für Rauchinhaltsstoffe nach § 2 Tabakprodukt-Verordnung (gültig seit Januar 2004)
Teer: 10 mg/Zigarette
Kohlenmonoxid: 10 mg/Zigarette
Nikotin: 1,0 mg/Zigarette
Tabelle 2: Höchstmengen für den Teergehalt nach der Verordnung über die Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen und über Höchstmengen von Teer im Zigarettenrauch (gültig bis Dezember 2003)
Teer: 12 mg/Zigarette
Kohlenmonoxid: keine Höchstmenge
Nikotin: keine Höchstmenge

Die Untersuchungen ergaben folgende Resultate:

Alle vom Zoll beschlagnahmten Zigaretten überschritten deutlich die gesetzliche Höchstmenge für den Teergehalt. Ein ähnliches Ergebnis zeigten die Kohlenmonoxidgehalte dieser Zigaretten. Bei 88 % der Produkte war eine signifikante Überschreitung des Kohlenmonoxidgrenzwertes feststellbar. Die Nikotingehalte der Zigaretten lagen im Bereich der noch zulässigen Höchstmenge bzw. etwas darüber. Zusammenfassend sind die Ergebnisse in Tabelle 3 dargestellt.

Tabelle 3: Gemessene Gehalte an Rauchinhaltsstoffen in Schmuggelzigaretten
Teer: 13-16 mg/Zigarette
Kohlenmonoxid: 12-16 mg/Zigarette
Nikotin: 0,9-1.3 mg/Zigarette

Daneben fiel auf, dass die Kennzeichnung der Schmuggelzigaretten nicht den Rechtsvorgaben entsprach.
Es fehlten:

  • die Angabe des Gehaltes an Rauchinhaltsstoffen

  • deutschsprachige Warnhinweise wie z. B. "Rauchen kann tödlich sein", "Raucher sterben früher" oder "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs"

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weist deshalb darauf hin, dass das Rauchen von "Schmuggelzigaretten" mit zusätzlichen Gesundheitsrisiken für den Konsumenten verbunden sein kann!

Höhere Gehalte an den oben genannten Rauchinhaltsstoffen sind in der Praxis z. B. dadurch zu erklären, dass es sich bei den geschmuggelten Zigaretten um Zigarettenfälschungen oder um Produkte handelt, die bestimmungsgemäß für Auslandsmärkte mit weniger strengen gesetzlichen Auflagen produziert wurden.

Ausblick:

Es ist geplant im Jahr 2005 und damit ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Grenzwerte abermals Proben beschlagnahmter Zigaretten zu untersuchen.

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