Pressemitteilung

07.01.2011
Nr. 02/11

Behörden weiter in Alarmbereitschaft / vorsorgliche Kontrollen laufen

Dioxin: Keine Überschreitungen der Grenzwerte bei weiterverarbeitendem Betrieb

In Proben von Eimischungen aus einem weiterverarbeitenden Betrieb in Bayern war der zulässige Grenzwert von Dioxin deutlich unterschritten: Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wies Dioxinwerte von maximal 0,3 pg/g Fett nach - der Grenzwert liegt bei 3 pg/g Fett. In dem Betrieb wurden knapp 22.000 Eier der Lieferung aus Niedersachsen zu Flüssigei vermischt.

Trotzdem bleiben die bayerischen Behörden in Alarmbereitschaft: Denn bislang sind die Informationen aus Niedersachsen unzureichend. Es gibt zu wenig Informationen über weitere Vertriebswege möglicherweise belasteter Ware. Bayern drängt daher auf rasche und umfassende Auskunft.

Vorsorglich führen im Freistaat die Futtermittelkontrolleure bei großen Futtermittelherstellern und -händlern und die Lebensmittelkontrolleure bei Eiergroßhändlern und fleischverarbeitenden Betrieben Kontrollen - insbesondere auf entsprechende Lieferbeziehungen zu den betroffenen Bundesländern - durch.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Eier aus betroffenen Betrieben auch in den bayerischen Einzelhandel gelangen. Vor dem Verzehr der Eier aus betroffenen Betrieben wird auf Anraten der Behörden in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vorsorglich abgeraten. Die von dort bislang veröffentlichten Stempelnummern veröffentlicht das LGL unter www.lgl.bayern.de