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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Informationen des LGL zum aktuellen Fall Müller-Brot

Foto: Brote auf einem Gebäckwagen oder Transportwagen

Keine Gesundheitsgefahr

Nach den Ergebnissen der Betriebskontrollen und der Untersuchung von Proben der Fa. Müller-Brot durch das LGL ist eine Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher auszuschließen. Weder auf noch in den Backwaren konnten bei Laboruntersuchungen Schädlinge oder Mäusekot festgestellt werden. Dennoch erfolgte eine Entsorgung von Waren im Zusammenhang mit den Betriebskontrollen, wenn im Umfeld der Produktion unhygienische Umstände vorgefunden wurden. Ware, die bereits an Filialen ausgeliefert wurde, wurde zurückgenommen und ebenfalls entsorgt. Im Rahmen der Betriebskontrolle am 30.01.2012 wurden erstmals in Zutaten Schädlinge nachgewiesen und die gesamte Produktion im Betrieb gestoppt.

Information der Öffentlichkeit

Eine Information der Öffentlichkeit erfolgte nicht, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt eine Warnung der Öffentlichkeit, wenn ein Verdacht auf Gesundheitsgefährdung durch ein Lebensmittel besteht. Dies war im vorliegenden Fall zu keinem Zeitpunkt gegeben. Wenn keine Gesundheitsgefahr besteht, ist eine Information der Öffentlichkeit nur nach einer strengen Güterabwägung möglich, bei der das verfassungsmäßige Gebot der Verhältnismäßigkeit beachtet werden muss. Darüber hinaus verbietet das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eine öffentliche Information während eines laufenden Bußgeld- oder Strafverfahrens. Seit Mai 2011 ermittelt die Staatsanwaltschaft Landshut im Fall Müller-Brot.

Novellierung des Verbraucherinformationsgesetz

Um eine stärkere Transparenz bei Hygieneverstößen zu ermöglichen, setzt sich Bayern im Bundesrat für eine Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes des Bundes ein. Damit wird eine klare Rechtsgrundlage geschaffen, die eine zwingende Information der Verbraucher vorschreibt. Die Behörden müssen dann Unternehmen, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Lebensmittelhygiene verstoßen, benennen - auch wenn keine Gesundheitsgefahr vorliegt. Mit der neuen Regelung hätte demzufolge die Lebensmittelüberwachung auch über die unhygienischen Zustände bei der Firma Müller-Brot die Öffentlichkeit informieren können. Die aktuelle Rechtslage hat dies leider nicht ermöglicht.

Chloramphenicol in Urinproben von Schweinen nachgewiesen - Verbrauchersicherheit gewährleistet

Foto: Brote auf einem Gebäckwagen oder Transportwagen

Das LGL hat bei Routinekontrollen Chloramphenicol in Urinproben von Mastschweinen nachgewiesen. Bei Chloramphenicol handelt es sich um eine pharmakologisch wirksame Substanz, die seit 1994 für die Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten ist. Die Schweine nahmen das Chloramphenicol über ein aus einem Molkereibetrieb stammendes belastetes Futtermittel auf.
Als Ursache für die Kontamination wurden Laborabfälle des Molkereibetriebes ermittelt, die unsachgemäß entsorgt worden sind. Die zuständigen Behörden haben alle notwendigen Schritte unternommen, um eine Gefährdung der Verbraucher auszuschließen. Alle ermittelten Betriebe, die das belastete Futtermittel verwendet haben könnten, sind sofort gesperrt worden.

Link zur Pressemitteilung vom 20.01.2012

Link zu den FAQs zum Thema (PDF, 60 KB, Stand 26.01.2012)

Schmallenberg-Virus - Ein neuer Krankheitserreger bei Wiederkäuern in Europa

Foto: Schafe und Lämmer auf einer Weide

Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) hat Hinweise auf eine neue, durch Arthropoden (Stechmücken) übertragene Orthobunyavirus-Infektion bei Wiederkäuern gefunden, die in Zusammenhang mit erheblichen kongenitalen Schäden, sowie Früh- und Totgeburten bei Schafen und Rindern gebracht wird. Bestätigte Fälle liegen bislang aus Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Großbritannien vor. Bestätigte Fälle bei Nutztieren liegen bisher aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg und Bayern vor. Weitere Untersuchungen zur Charakterisierung des Virus und seiner möglichen bundesweiten Ausbreitung werden unternommen. Eine gesundheitliche Gefährdung für den Menschen besteht nicht.


weitere Informationen zum Thema

Übersichtskarte und Landkreisinformationen zu Betrieben in Bayern, die vom Schmallenberg-Virus betroffen sind

Relaunch des LGL Internetauftritts

Foto: Gegenüberstellung der alten und neuen LGL-Website

Wir freuen uns, Ihnen den neugestalteten Internet-Auftritt des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) präsentieren zu können.
Der neue Internetauftritt des LGL erscheint nicht nur im neuen Design, sondern auch die Einteilung der Themen wurde erneuert. So wurde die gesamte Struktur der Rubriken neu gefasst. Dabei haben wir auch das inhaltliche Angebot stark erweitert. Ein derart großer "Umbau" unseres Internetauftritts bringt es mit sich, dass an der einen oder anderen Stelle sowohl technisch als auch inhaltlich nachgebessert werden muss. Wir werden noch fehlende Inhalte zeitnah ergänzen und bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Kantine mit sozialem Engagement

Foto: Tablett mit kalten Speisen

Die Kantine des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Dienstsitz in Erlangen hat einen neuen Pächter: die Regnitz-Werkstätten gemeinnützige GmbH, eine Einrichtung der Lebenshilfe Erlangen. Künftig versorgen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam die LGL-Beschäftigten mit abwechslungsreicher Kost. So ermöglicht das LGL Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am Berufsleben.


zur Pressemitteilung