Pressemitteilung

30.08.2012
Nr. 24/12

Lebensmittelsicherheit

Änderungen im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch treten am 1. September in Kraft – Mehr Transparenz für den Verbraucher

+++ Am 1. September tritt eine neue Bundesregelung in Kraft, die Behörden zur Information über herausgehobene Verstöße im Bereich des Lebens- und Futtermittelrechts verpflichtet. Damit wird ein Mehr an Transparenz für den Verbraucher erreicht. Nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch werden die Behörden verpflichtet, die Öffentlichkeit in zwei Fallgruppen zu informieren: zum Einen bei der Überschreitung gesetzlich festgelegter Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen, sowie zum Anderen bei sonstigen nicht nur unerheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, die dem vorsorgenden Gesundheitsschutz dienen, sowie vor allem Hygiene- oder Täuschungsvorschriften (z.B. Kennzeichnungsmängel). In der zweiten Fallgruppe ist zusätzlich erforderlich, dass die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Zweck ist die Schaffung von Markttransparenz durch die Veröffentlichung dieser Verstöße. Die Rechte der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen werden gewahrt, da der betroffene Unternehmer vor einer Veröffentlichung angehört wird. Ferner besteht die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, bevor durch die Veröffentlichung vollendete Tatsachen geschaffen werden. +++

In Bayern wird im Zuge der Umsetzung des neuen Bundesgesetzes eine neue Internetplattform auf der Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eingerichtet. Auf dieser Plattform stellen die Landratsämter und kreisfreien Städte die betroffenen Betriebe und Produkte ein. Die jeweiligen Informationen wie z.B. Name des Betriebs sowie Art und Grund der Beanstandung werden für sechs Monate veröffentlicht. Um die Öffentlichkeit aktuell zu informieren, wird zudem eine erfolgte Mängelbeseitigung unverzüglich auf der Plattform eingetragen.

Weitere Informationen sind unter www.lgl.bayern.de. abrufbar.