Pressemitteilung
06.06.2025
Nr. 22/2025
Lebensmittelsicherheit
Erdbeeren aus bayerischem Handel: Untersuchungsergebnisse des LGL erfreulich
Darauf haben sich viele gefreut: Die Erdbeersaison ist in vollem Gange und seit Kurzem werden auch in Bayern Erdbeeren geerntet. Außerhalb der Saison von Mai bis Juli sind die beliebten Früchte aus dem Ausland oder als Tiefkühlware im Handel. Doch wie sicher sind die Erdbeeren aus dem Handel im Hinblick auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln? Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat im Jahr 2024 umfassende Untersuchungen von Erdbeeren durchgeführt. Fazit: Erdbeeren können bedenkenlos verzehrt werden.
Im Jahr 2024 wurden 35 Erdbeerproben untersucht, darunter 21 Proben frische Beeren und 14 Proben Tiefkühlware. Die untersuchten Proben stammten aus verschiedenen Herkunftsländern, der Großteil kam aus Deutschland, Spanien und Polen. Geprüft wurde auf über 500 Wirkstoffe, darunter Cyprodinil sowie Fludioxonil, zwei Substanzen, die gegen Pilzkrankheiten wirken.
Obwohl keine ökologisch erzeugten Erdbeeren unter den frischen Produkten waren, wiesen 3 Proben (14 %) keine Pflanzenschutzmittelrückstände auf. 66 % der insgesamt untersuchten Erdbeerproben enthielten Rückstände, die jedoch unter den zulässigen Höchstgehalten lagen. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstmengen trat bei zwei Proben Tiefkühlerdbeeren aus konventioneller Produktion auf.
Ein gesundheitliches Risiko durch die nachgewiesenen Rückstände an Pflanzenschutzmitteln bestand in keinem der Fälle, die zuständigen Überwachungsbehörden wurden dennoch über die Ergebnisse informiert.
Hintergrund: Beerenobst gehört zu den Obstsorten, bei denen aufgrund ihrer Empfindlichkeit die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln üblich ist.
Auch wenn insbesondere konventionell erzeugtes Beerenobst mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wird, überschreitet es die zulässigen und als sicher bewerteten Höchstgehalte jedoch sehr selten. Mit folgenden Tipps können Verbraucherinnen und Verbraucher die mögliche Aufnahme von Rückständen zudem weiter reduzieren:
- Bei frischen und bei gefrorenen Beeren auf ökologisch erzeugte Ware zurückgreifen.
- Früchte vor dem Verzehr gründlich waschen.
- Auf Haltbarkeit achten: Sollte es zu Schimmelbefall kommen, müssen die Erdbeeren entsorgt werden. Es reicht nicht, die betroffenen Stellen herauszuschneiden. Frische Erdbeeren halten sich in der Regel nur wenige Tage.
- Gefrorene Erdbeeren gründlich erhitzen: Tiefgekühltes Obst kann Keime enthalten, die man weder sehen, riechen noch schmecken kann. Viren oder Bakterien werden durch Kühl- und Gefrierprozesse nicht unschädlich gemacht. Bestes Mittel, um Lebensmittelkeime aller Art zu inaktivieren, sind hohe Temperaturen.
Übrigens: Die Erdbeeruntersuchungen waren Teil eines LGL-Untersuchungsprogrammes, bei denen insgesamt 169 Beerenfrüchte, darunter auch Heidel, Himbeer- und Johannisbeeren, analysiert wurden. Auch bei diesen Sorten waren die Ergebnisse insgesamt erfreulich.
Weiterführende Informationen
Das LGL untersucht regelmäßig Obst und andere pflanzliche Erzeugnisse auf eine mögliche Belastung mit Rückständen an Pflanzenschutzmitteln. Die Proben werden sowohl von einheimischen Waren, als auch von importierten Produkten einschließlich Erzeugnissen aus Ländern außerhalb der EU genommen. Geprüft wird dabei, ob die rechtlichen Vorgaben, die EU-weit gelten, eingehalten werden. Sollten bestehende Höchstgehalte überschritten werden, prüft das LGL zusätzlich, ob daraus eine Gefährdung der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern resultiert. Die Auswahl der Produkte, die das LGL untersucht, erfolgt dabei risikoorientiert, das heißt Erzeugnisse, die ein erhöhtes Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen oder die durch erhöhte Rückstandsgehalte auffallen, werden auch häufiger untersucht.
> Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in pflanzlichen Lebensmitteln
> Rückstandssituation bei Erdbeeren – Untersuchungsergebnisse 2018
Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.