0,0000000003 - Referenzwert für Maßnahmen

Die modernen Analyseverfahren können auch kleinste Mengen an Verunreinigungen und Schadstoffen in Lebensmitteln nachweisen.
So ist das LGL in der Lage, einen Wert von 0,3 ppb („parts per billion“ = Teile pro Milliarde; Milliardstel) bzw. 0,3 µg/kg (µg/kg = millionster Teil eines Gramm in 1000 Gramm) sicher zu bestimmen. Das entspricht zum Beispiel der Menge des verbotenen Breitbandantibiotikums Chloramphenicol in einer Probe tierischer Herkunft, die ein Verkehrsverbot nach sich zieht.
Die Leistungsfähigkeit und das Nachweisvermögen der am LGL eingesetzten Untersuchungstechniken entsprechen somit dem Nachweis des Ablageorts einer quer gelegten Stecknadel irgendwo auf der Fahrstrecke zwischen Garmisch-Partenkirchen und Flensburg.

Weitere Informationen: