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Kräutertees auf dem Prüfstand
Hintergrund
Kräutertees erfreuen sich in der breiten Bevölkerung großer Beliebtheit. Nicht selten wird insbesondere in den Wintermonaten ein nennenswerter Teil der Flüssigkeitsaufnahme über Kräutertee abgedeckt. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verzehr an Kräuter- und Früchtetee in Deutschland lag im Jahr 2023 bei 40,5 Litern [1]. Auch unseren Kleinsten bieten wir Kräutertees gerne als kalorienarme und geschmacklich ansprechende Alternative zu Wasser an. Untersuchungen haben in den vergangenen Jahren jedoch immer wieder gezeigt, dass Kräutertees auch unerwünschte Stoffe enthalten können. Besonders Pflanzentoxine können hier relevant sein. Bestimmte Unkrautpflanzen enthalten schädliche Tropan- oder Pyrrolizidinalkaloide. Werden diese Pflanzen bei der Ernte der Tee-Kräuter miterfasst, so gelangen die toxischen Inhaltsstoffe der Unkräuter in das Rohmaterial und schließlich in den Aufguss. Andere Schadstoffe gelangen dagegen erst bei der Trocknung und weiteren Prozessierung in das Pflanzenmaterial. Dazu zählen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat das LGL im Jahr 2024 daher ausgewählte Kräutertees im Rahmen eines Untersuchungsschwerpunkts untersucht. Dabei wurde einerseits geprüft, ob die Kräutertees die Qualitätsanforderungen der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs sowie die Kennzeichnungsvorgaben einhalten. Andererseits prüfte das LGL auf die Einhaltung der gültigen Höchstgehalte bzw. sonstiger lebensmittelrechtlicher Vorschriften bezüglich verschiedener Kontaminanten. Eine Übersicht der durchgeführten Untersuchungen ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Zur Untersuchung der Qualitätsvorgaben und Kennzeichnung hat das LGL sortenreine Rooibos-, Kamillen-, Pfefferminz- und Brennnesseltees in den Fokus genommen. Die Auswahl der Kräutertee-Sorten zur Untersuchung auf Pflanzentoxine erfolgte in erster Linie risikoorientiert, d. h. es wurden solche Kräutertee-Sorten ausgewählt, bei denen in der Vergangenheit auffällige Befunde oder erhöhte Kontaminationsquoten festgestellt wurden. Für die Stoffgruppe der Pyrrolizidinalkaloide (PA) waren dies Kamille, Pfefferminze und Rooibos (Mischungen auch mit anderen Zutaten wurden nicht ausgeschlossen). Zur Untersuchung auf Tropanalkaloide (TA) wurden insbesondere Kräutertee-Mischungen sowie Fenchel- und Himbeerblättertee ausgewählt. Ergänzend untersuchte das LGL außerdem Kräutertees bestimmter Sorten im Rahmen des bundesweiten BVL-Monitorings auf TA und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), darunter z. B. Kamille, Rooibos oder Mate.
Die Kräutertee-Proben wurden zum Teil direkt bei Herstellern und Abpackern von Tee und teeähnlichen Erzeugnissen über die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde bezogen. Die restlichen Proben bildeten einen Querschnitt der Produkte aus dem bayerischen Einzelhandel ab.
Abbildung: Durchgeführte Untersuchungen aufgegliedert nach Tee-Sorten.
Zusammensetzung und Kennzeichnung von Kräutertee
Im Rahmen des Untersuchungsschwerpunktes hat das LGL im Jahr 2024 insgesamt 102 handelsübliche, sortenreine Rooibos-, Brennnessel-, Kamillen- und Pfefferminztees auf die Einhaltung der Qualitätsvorgaben sowie auf die Übereinstimmung mit den lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben überprüft. Die allgemeine Verkehrs-auffassung für diese Produkte ist dabei in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches [2] festgelegt. Als Qualitätsparameter hat das LGL den Masseverlust als Maß für den Gesamtgehalt an Wasser und/oder anderen flüchtigen Bestandteilen, den Gehalt an säureunlöslicher Asche als Maß für mineralische Verunreinigungen wie Sand und bei Kamillen- und Pfefferminztees zusätzlich den Gehalt an ätherischem Öl untersucht. Des Weiteren überprüfte das LGL in sensorischen Untersuchungen das Aussehen, den Geruch und den Geschmack der zubereiteten Tee-Aufgüsse.
Rooibos-Tee
Bei Rooibos-Tee handelt es sich gemäß den Leitsätzen um die getrockneten und geschnittenen Blätter und Zweigspitzen von Aspalathus linearis (Burm.f.) R. Dahlgr., die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/865 als erstes afrikanisches Erzeugnis mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) in das Register für geografische Angaben eingetragen wurden. Fermentierter Rooibos ist gemäß den Leitsätzen von rotbrauner Farbe und der Geruch sowie der Geschmack sind leicht süßlich. Grüner Rooibos ist dagegen unfermentiert und hat eine grünliche Farbe. Der Geruch erinnert an Heu und der Geschmack ist würzig, krautig und mild.
Erfreulicherweise haben alle 30 untersuchten Rooibos-Tees die Qualitätsvorgaben der Leitsätze (sensorische Untersuchung, Masseverlust und Gehalt an säureunlöslicher Asche), sowie die Vorgaben im Rahmen des EU-Herkunftsschutzes eingehalten. Lediglich bei zwei Proben hat das LGL Kennzeichnungsmängel, wie zum Beispiel ein nicht korrekt angegebenes Mindesthaltbarkeitsdatum, festgestellt.
Brennnessel-Tee
Bei Brennnessel-Tee handelt es sich gemäß den Leitsätzen um die oberirdischen Teile von Urtica spec. der Gattung Urtica, die während der Blütezeit geerntet und dann getrocknet werden. Je nach spezifischer Produktart wurden dem LGL zur Untersuchung ausschließlich die Brennnesselblätter oder alle oberirdischen Teile, auch Brennnesselkraut genannt, vorgelegt.
Auch bei den 28 untersuchten Brennnessel-Tee-Proben ergaben sich keine Auffälligkeiten bezüglich der Qualitätsvorgaben der Leitsätze (sensorische Prüfung, Masseverlust, Gehalt an säureunlöslicher Asche). 15 der 28 untersuchten Brennnesseltees wiesen jedoch Kennzeichnungsmängel auf. So waren z. B. verpflichtende Kennzeichnungselemente wie die Bezeichnung des Lebensmittels nicht korrekt angegeben oder es wurden unzulässige gesundheitsbezogene Angaben aufgeführt.
Kamillen-Tee
Bei Kamillen-Tee handelt es sich gemäß den Leitsätzen um getrocknete, ganze oder zerkleinerte Blütenköpfchen der Matricaria recutita L. (syn. Matricaria chamomilla L.) mit einem technisch unvermeidbaren Anteil an anderen oberirdischen Pflanzenteilen der Kamille.
Von den 18 untersuchten Kamillen-Tees hat das LGL drei Proben beanstandet, da der analysierte Gehalt an ätherischem Öl in der Trockenmasse deutlich unterhalb des für Kamillen-Tee verkehrsüblichen Mindestgehaltes gemäß der Leitsätze lag und in der Kennzeichnung der Produkte kein Hinweis auf diese Abweichung angegeben war. Die Bezeichnung der Erzeugnisse wurde aufgrund der von der Verkehrsauffassung abweichenden Beschaffenheit als irreführend beurteilt.
In allen weiteren Kamillen-Tee-Untersuchungen wurden die Qualitätsvorgaben der Leitsätze (sensorische Untersuchung, Masseverlust, Gehalt an säureunlöslicher Asche, Gehalt an ätherischem Öl) jedoch erfüllt.
Zusätzlich hat das LGL bei jeweils zwei Proben aufgrund von Kennzeichnungsmängeln Sachverständigenhinweise bzw. Beanstandungen verfasst.
Pfefferminz-Tee
Bei Pfefferminz-Tee handelt es sich gemäß den Leitsätzen um getrocknete, ganze oder zerkleinerte Blätter und Teile der oberen Sprossspitzen von Mentha x piperita L.
Von den 26 dem LGL vorgelegten Pfefferminz-Tees hat das LGL eine Probe aufgrund einer deutlichen und nicht gekennzeichneten Unterschreitung des in den Leitsätzen festgelegten Mindestgehaltes an ätherischem Öl in der Trockenmasse beanstandet.
Bei den übrigen Pfefferminz-Tee-Proben ergab sich bei den durchgeführten Untersuchungen (sensorische Prüfung, Masseverlust, Gehalt an säureunlöslicher Asche, Gehalt an ätherischem Öl) kein Anlass zu einer Beanstandung. Bei drei Pfefferminz-Tees wurden Kennzeichnungsmängel, wie z. B. fehlende Bezeichnung des Lebensmittels, festgestellt und die Produkte folglich beanstandet.
Kontaminanten
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) entstehen bei Verbrennungsprozessen und sind daher ubiquitär in der Umwelt vorhanden. Bestimmte Schritte in der Lebensmittelverarbeitung können zu einer erhöhten Kontamination mit diesen Stoffen führen, wie etwa eine unsachgemäße Trocknung und jegliche Prozesse, bei denen Rauch oder Ruß entstehen. Kräutertees bestehen aus getrocknetem Pflanzenmaterial, sodass ein Eintrag an PAK über den Trocknungsschritt möglich ist. Darüber hinaus stellt Mate-Tee ein besonderes Produkt dar, da er bei der traditionellen Herstellung über offenem Feuer geröstet wird.
Zur Beurteilung der PAK-Gehalte dient die Marker-Substanz Benzo(a)pyren sowie der Summenparameter PAK-4, der die Gehalte der Stoffe Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen umfasst. Höchstgehalte für PAK in Kräutertees hat der Gesetzgeber bislang nicht festgelegt, jedoch sind in Verordnung (EU) 2023/915 getrocknete Kräuter mit Höchstgehalten von 10 µg/kg für Benzo(a)pyren und 50 µg/kg für PAK-4 belegt. Diese Beurteilungswerte können für Kräutertee zur Orientierung dienen insofern die technologischen Verarbeitungsschritte, die zur PAK-Kontamination führen, für das Rohmaterial vergleichbar sind.
Insgesamt wurden am LGL 20 sortenreine Kräutertees sowie zwei Kräutertee-Mischungen auf PAK untersucht. Eine Probe Melissentee überschritt den für getrocknete Kräuter geltenden Höchstgehalt für Benzo(a)pyren knapp. In einem Hinweisschreiben informierte das LGL die örtliche Lebensmittelüberwachung darüber und empfahl, den Trocknungsvorgang der Melissenblätter zu überprüfen. Alle weiteren untersuchten Melissen-, Kamillen- und Rooibostees waren unauffällig.
Für die untersuchten Mate-Tees stellen die Höchstgehalte für getrocknete Kräuter kein ideales Beurteilungskriterium dar, da hier der traditionelle Röstvorgang berücksichtigt werden muss. Es empfiehlt sich deshalb, die Gehalte innerhalb der Produktgruppe zu vergleichen. Dabei zeigte sich, dass eine der Proben mit einem Benzo(a)pyren-Gehalt von 63 µg/kg und einem PAK-4-Gehalt von 291 µg/kg deutlich mehr PAK enthielt als die übrigen Mate-Tees. Dementsprechend wurde auch hier die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde informiert und auf die allgemeine Minimierungspflicht der Hersteller verwiesen, wonach die Kontamination soweit zu begrenzen ist, wie es auf allen Stufen der Gewinnung und Produktion sinnvoll möglich ist.
Pyrrolizidinalkaloide
Pyrrolizidinalkaloide (PA) werden als sekundäre Pflanzenstoffe von bestimmten Pflanzen gebildet und weisen eine sehr große Strukturvielfalt auf. Zu den wichtigsten Vertretern PA-bildender Pflanzen zählen beispielsweise das Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea), das Gewöhnliche Greis- oder Kreuzkraut (Senecio vulgaris), Natternkopf (Echium vulgare), Sonnenwenden (Heliotropium-Arten) oder andere Vertreter der Raublattgewächse (Borraginaceae). Das Spektrum der gebildeten PA und ihrer N-Oxide unterscheidet sich dabei in den verschiedenen Pflanzenfamilien.
Werden Teile dieser Pflanzen bei der Ernte der Tee-Kräuter miterfasst, führt dies zu einer Kontamination des Rohmaterials. Da viele der PA mit bestimmten strukturellen Voraussetzungen als leberschädigend und kanzerogen gelten, stellt eine Kontamination von Kräutertee mit PA ein potenzielles Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Schon 2013 berichtete das BfR von auffälligen Untersuchungsergebnissen zu PA-Gehalten in Kräutertees und Tees [3]. In den darauffolgenden Monitoring-Projekten des BVL von 2015 [4] und 2018 [5] waren insbesondere Kamillen-, Rooibos- und Pfefferminztee durch hohe Gehalte aufgefallen.
In der Zwischenzeit wurde eine Reihe an Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern, dazu zählen Informationskampagnen, Code of Practice-Anweisungen, umfangreiche Eigenkontrollen und letztendlich regulatorische Maßnahmen, die zuletzt in der Festsetzung von Höchstgehalten für die Summe der wichtigsten PA mündeten. Diese in Verordnung (EU) 2023/915 festgesetzten Höchstgehalte gelten seit Juli 2022 und liegen für Kräutertees je nach Sorte bei 200 µg/kg bzw. 400 µg/kg. Für Tee für Säuglinge und Kleinkinder liegt der Höchstgehalt niedriger bei 75 µg/kg.
Im Rahmen des Schwerpunktprogramms untersuchte das LGL die Kräutertee-Sorten Kamillen-, Rooibos- und Pfefferminztee mittels LC-MS/MS auf PA. Die Ergebnisse sind zusammenfassend in Tabelle 1 wiedergegeben. Zwar konnten in den Rooibos- und Kamillentees in jeder zweiten Probe, bei Pfefferminze in etwa jeder vierten Probe, quantifizierbare Gehalte an PA festgestellt werden, jedoch lagen die Gehalte in allen Fällen sehr deutlich unter den geltenden Höchstgehalten. Eine zusätzlich untersuchte Probe Krauseminze war ebenfalls unauffällig.
| Teesorte | PA-Spektrum | Anteil BG |
Max. Gehalt | HG |
|---|---|---|---|---|
| Rooibos, auch als Mischung, (n=10) | Senecionin und Senecionin-N-oxid |
50 % | 39 µg/kg | 400 µg/kg |
| Pfefferminze, (n=11) | Retrorsin-N-oxid Senecionin-N-Oxid Seneciphyllin-N-Oxid |
27 % | 42 µg/kg | 400 µg/kg |
| Kamille, (n=10) | Intermedin und Intermedin-N-Oxid, |
50 % | 124 µg/kg | 400 µg/kg |
Tropanalkaloide
Wie bei Pyrrolizidinalkaloiden, handelt es sich auch bei Tropanalkaloiden (TA) um natürliche Stoffe, die von bestimmten Pflanzen gebildet werden. Hier sind insbesondere Stechäpfel (Datura spp.), Tollkirsche (Atropa) und Bilsenkräuter (Hyoscyamus spp.) zu nennen. Die Strukturvielfalt ist zwar auch bei Tropanalkaloiden relativ groß, jedoch sind nur zwei Substanzen von besonderer toxikologischer Bedeutung: Atropin und Scoploamin bzw. ihre wirksamen Formen (-)-Hyoscyamin und (-)-Scopolamin. Von ihnen geht eine akut-toxische Wirkung aus, die sich z. B. durch Herzfrequenzstörungen äußern kann [6].
Auch TA-bildende Pflanzen können unbeabsichtigt in Rohwaren von Kräutertee gelangen. Bei früheren Untersuchungen im Rahmen des BVL-Monitorings von 2019 traten höhere Gehalte besonders bei Fenchel auf [7]. Dies wurde auch bei bisherigen Untersuchungen am LGL bestätigt. Ebenso auffällig waren am LGL bislang Kräutertee-Mischungen und Himbeerblättertees.
Im Rahmen des Schwerpunktprogramms nahm das LGL aktuelle Untersuchungen in diesen Produktgruppen vor. Ergänzt wurde das Untersuchungsspektrum um weitere Teesorten im Rahmen des aktuellen Monitorings 2024 wie Kamille oder Rooibos. In der weit überwiegenden Anzahl der insgesamt 51 untersuchten Kräutertees waren TA nicht nachweisbar. Hohe Gehalte stellte das LGL nur in einer Rohware Fenchel mit einem TA-Summengehalt von 64 µg/kg und in einer Kräutertee-Mischung mit einem Gehalt von 40 µg/kg fest. Der Fenchel überschritt dabei den seit September 2022 gültigen Höchstgehalt gemäß Verordnung (EU) 2023/915 in Höhe von 25 µg/kg für die Summe an Atropin und Scopolamin auch unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit sicher. Eine ergänzende toxikologische Risikobewertung kam zu dem Ergebnis, dass das Auftreten gesundheitsschädlicher Effekte beim Verzehr des zubereiteten Tees noch als unwahrscheinlich beurteilt wird. Die auffällige Kräutertee-Mischung bestand aus elf verschiedenen Zutaten, darunter Fenchel, Himbeerblätter, Brombeerblätter und Anis. Welche der Zutaten eine Kontamination mit TA aufwies, ließ sich nicht eingrenzen. Dementsprechend empfahl das LGL in einer Sachverständigenäußerung, die Rohstoff- und Eigenkontrollen zu überprüfen. Eine statistisch sichere Überschreitung des geltenden Höchstgehalts lag noch nicht vor.
Fazit und Ausblick
Im Rahmen des Untersuchungsschwerpunktes wurde bei der Prüfung der Zusammensetzung bzw. Qualität der 102 untersuchten Kräutertee-Proben festgestellt, dass sich lediglich bei einem Pfefferminz- und drei Kamillentees Abweichungen der Gehalte an ätherischem Öl von der allgemeinen Verkehrsauffassung ergaben. Da auf diese Abweichungen in der Kennzeichnung nicht hingewiesen wurde, hat das LGL diese vier Produkte beanstandet. In Bezug auf die anderen Untersuchungsparameter (Masseverlust, Gehalt an säureunlöslicher Asche, sensorische Prüfung) ergab sich ebenso wie in Bezug auf die Prüfung des EU-Herkunftsschutzes erfreulicherweise kein Anlass zu einer Beanstandung. Bei den untersuchten Proben war die Einhaltung der Kennzeichnungsvorgaben nicht immer gegeben. Bei 22 % der Proben waren die gesetzlichen Kennzeichnungsanforderungen nicht erfüllt. Das LGL wird daher auch zukünftig die Qualitätsvorgaben sowie die Kennzeichnung von Kräutertees stichprobenartig unter die Lupe nehmen.
Im Bereich der Kontaminanten wurden bei den 22 Untersuchungen auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe höhere Gehalte insbesondere bei Mate-Tee festgestellt, der traditionell über offenem Feuer geröstet wird. Bis auf eine Ausnahme waren die übrigen Kräuterteesorten unauffällig. Trotz der zum Teil hohen Befunde ist für die Verbraucher allerdings noch von keinem Gesundheitsrisiko auszugehen. Die untersuchten PAK gelten zwar als kanzerogen, jedoch sind sie aufgrund ihrer Struktur schlecht in Wasser löslich und gehen bei einer klassischen Tee-Zubereitung nur in sehr geringem Umfang in den Aufguss über.
Die Untersuchungen auf Pyrrolizidinalkaloide zeigen, dass eine Kontamination von Kräutertee mit PA zwar möglich ist, die untersuchten 32 Produkte ließen jedoch keinen Grund zur Besorgnis erkennen und bestätigen vielmehr, dass die vielen Maßnahmen erfolgreich dazu beigetragen haben, die PA-Gehalte in den Kräutertees über die Jahre zu senken.
Eine Kontamination mit Tropanalkaloiden trat insgesamt nur in wenigen der 51 untersuchten Kräutertees auf, Überschreitungen der Höchstgehalte sind aber wie die Ergebnisse auch zeigen, dennoch möglich. Für den Verbraucherschutz ist es deshalb wichtig Atropin und Scopolamin weiterhin im Auge zu behalten, nicht zuletzt wegen der akuten Toxizität der beiden Alkaloide. Für die zwei auffälligen Kräutertees ergab sich jedoch noch kein konkretes Gesundheitsrisiko.
Literaturverzeichnis
[1] https://www.teeverband.de/files/bilder/Presse/Marktzahlen/Teereport_2024_ES.pdf
[2] Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie deren Extrakte und Zubereitungen, Neufassung vom 2. Dezember 2021
[3] Pyrrolizidinalkaloide in Kräutertees und Tees – Stellungnahme 018/2013 des Bundesinstituts für Risikobewertung vom 5. Juli 2013
[4] BVL-Report 11.3 – Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2015 des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Monitoring 2015
[5] BVL-Report 14.4 – Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2018 des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Monitoring 2018
[6] Hohe Tropanalkaloidgehalte in Getreideprodukten: Bei Menschen mit Herzproblemen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich – Stellungnahme Nr. 035/2014 des Bundesinstituts für Risikobewertung vom 13. November 2013
[7] BVL-Report 15.3 – Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2019 des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Monitoring 2019

