Überprüfung des Nussanteils in Haselnussschokoladen - Untersuchungsergebnisse 2015
Schokoladen mit ganzen oder gehackten Haselnüssen zählen zusammen mit Milchschokolade, weißer Schokolade und Zartbitterschokolade zu den beliebtesten Sorten auf dem deutschen Markt. Für die Güte der Nussschokolade ist neben den sensorischen
Eigenschaften der verwendeten Schokoladenmasse insbesondere die Qualität der zugesetzten Haselnüsse ausschlaggebend. Diese sollten in Geschmack und Aroma frisch und röstig, jedoch keinesfalls bitter oder ranzig sein. Ihre Konsistenz sollte knackig, nicht weich sein. Hinsichtlich der Höhe des Haselnussanteils gibt es keine gesetzlichen Mindestvorgaben, jedoch schreibt die Kakaoverordnung allgemein für Schokoladen vor, dass der Anteil an Zutaten, die nicht dem Schokoladenanteil zugerechnet werden – dies sind in der Regel die besonderen geschmackgebenden Zutaten – nicht höher als 40 % des Gesamterzeugnisses betragen darf. Andernfalls darf das Produkt nicht mit der Bezeichnung „Schokolade“ in den Verkehr gebracht werden. In jedem Fall ist der mengenmäßige Anteil der Zutat Haselnüsse zu deklarieren, sobald der Begriff „Haselnuss“ Teil der Produktbezeichnung ist oder diese auf die Verwendung von Haselnüssen hindeutet, wie zum Beispiel durch den Begriff „Nougat“.
Anlass der Untersuchungen
Anlass der Untersuchung von Haselnussschokoladen im ersten Halbjahr 2015 waren erhebliche Einbußen bei der Haselnussernte 2014 im Haupterzeugerland Türkei. So führten ein Kälteeinbruch während der Blütezeit im März und April sowie eine außergewöhnliche Trockenheit im Sommer zu Ernteausfällen von rund 30 %. Da die Türkei für ca. drei Viertel der Welthaselnussproduktion aufkommt, konnte der Mangel auch nicht von anderen Ländern
kompensiert werden. Als Folge davon stieg der Importpreis für Haselnüsse im Lauf des ersten Halbjahres auf nahezu das Doppelte des Vorjahreszeitraums. Haselnussverarbeitende Schokoladenhersteller stehen in dieser Situation vor der Wahl,
die gestiegenen Einkaufspreise entweder selbst zu tragen, sie an die Kunden weiterzugeben oder möglicherweise bei der Rohware an Qualität oder Menge zu sparen.
Vor diesem Hintergrund überprüfte das LGL bei 42 Proben Schokoladenerzeugnisse mit ganzen oder gehackten Haselnüssen, ob der analytisch ermittelte Haselnussgehalt dem auf der Packung deklarierten Anteil entsprach. Bei der Beurteilung wurde in Anlehnung an die EU-weiten Empfehlungen im Bereich der Nährwertangaben ein Toleranzbereich von weniger
oder mehr als 20 % auf den deklarierten Wert angewandt.
Ergebnisse
Die Nussanteile der untersuchten Proben lagen laut Kennzeichnungsangaben in einem Bereich von 5 bis 50 %. In keinem Produkt konnte das LGL einen zu niedrigen Haselnussgehalt feststellen. Eine Probe mit Schokolade dragierter Haselnüsse wurde beanstandet, da sie einen deutlich höheren Nussanteil von 48 % im Vergleich zum deklarierten Wert von 35 % aufwies.
Somit konnte das LGL hinsichtlich der verwendeten Mengen keine Hinweise auf eine Unterdosierung der Zutat Haselnuss finden. Möglicherweise konnten die Hersteller noch auf
Lagerbestände, die zu den günstigeren Vorjahrespreisen eingekauft wurden, zurückgreifen bzw. passten gegebenenfalls bei einer Reduzierung des Nussanteils in der Rezeptur die Mengenkennzeichnung entsprechend an.
Abbildung: Mischung aus gehackten und ganzen gerösteten Haselnüssen nach der Isolierung aus einer Nussschokolade