Farbstoffe in Speiseeis aus Eisdielen - Untersuchungsergebnisse 2013

Wie in den Jahren zuvor untersuchte das LGL auch 2013 Speiseeis aus Eisdielen auf die Verwendung von Farbstoffen. Eine Reihe von Farbstoffen ist für die Verwendung in Speiseeis zugelassen, diese müssen aber durch die Angabe „mit Farbstoff“ kenntlich gemacht werden. Dies gilt auch für die offen in Eisdielen verkauften Produkte. Insgesamt untersuchte das LGL 2013 knapp 400 Eisproben, von diesen waren 119 stark gefärbt. Bei 25 Proben wies das LGL synthetische Farbstoffe nach. Bei 19 Erzeugnissen beanstandete das LGL die fehlende Kenntlichmachung der Farbstoffe. Besonderes Interesse legte das LGL bei den Untersuchungen auf die Farbstoffe Gelborange S (E 110), Chinolingelb (E 104), Azorubin (E 122), Allurarot AC (E 129), Tartrazin (E 102) und Chochenillerot A (E 124), für die ein besonderes Gefährdungspotenzial ermittelt wurde. Bei diesen Farbstoffen muss seit Juli 2010 zusätzlich der Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ angebracht werden. Diese Farbstoffe wies das LGL noch bei sechs Proben nach, wobei der Warnhinweis für Kinder in allen Fällen fehlte. Mit Einführung des Warnhinweises setzen die Hersteller die genannten Farbstoffe immer weniger ein. Verwendet werden Farbstoffe, bei denen der Warnhinweis nicht vorgeschrieben ist, immer häufiger kommen aber auch färbende Lebensmittel zum Einsatz.

Tortendiagramm: ungefärbt: 69%, gefärbt, ohne Kennzeichnungsmängel: 24%, fehlende Farbstoffkennzeichnung: 5%, fehlender Warnhinweis: 2%

Abbildung: Untersuchung von Farbstoffen in Speiseeis aus Eisdielen

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