Marmelade - Untersuchungsergebnisse 2008

Marmeladen werden fortlaufend am LGL untersucht.

Dabei ist festzustellen, dass bei Produkten aus industrieller Herstellung nur sehr wenige Beanstandungen ausgesprochen werden mussten. Bei Erzeugnissen von sogenannten Selbstvermarktern sieht das Bild hingegen ganz anders aus. Hier beträgt die Beanstandungsquote nach wie vor nahezu 100 %.

Zu den häufigsten Mängeln zählen dabei:

  • Verwendung einer Verkehrsbezeichnung nach der Konfitüren-Verordnung, ohne deren Anforderungen an Zusammensetzung und Kennzeichnung zu erfüllen
  • Fehlende oder unkorrekte Kenntlichmachung der Zusatzstoffe (hauptsächlich des Konservierungsmittels Sorbinsäure)
  • Gänzlich fehlende Kennzeichnung oder das Fehlen einzelner Kennzeichnungselemente
  • Unvollständiges Zutatenverzeichnis
  • Fehlende mengenmäßige Deklaration der Früchte im Produkt

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema