Weinskandal Italien (2008) – Abschlussbericht

Chronologie

04. April 2008

Die italienische Presse berichtet über zwei "Weinskandale" in Italien:

  • Verdacht auf Verstöße gegen Herstellungsvorschriften bei Brunello-Weinen
  • Verdacht der Herstellung von Tafelweinen unter Zusatz von Wasser und "Kunstwein" aus unzulässigen Stoffen (Düngemittel, Salzsäure etc.)

Im Rahmen des EU-Schnellwarnsystems bestätigen die italienischen Behörden, dass Weine illegal hergestellt worden sind, von diesen aber keine Gesundheitsgefährdung ausgehe;. Die in der Presse genannten Stoffe waren nur für landwirtschaftliche Zwecke, aber nicht als Zusatz zur Weinherstellung verwendet worden. Die italienischen Behörden gehen auch davon aus, dass die illegal hergestellten Weine nicht außerhalb Italiens verbracht worden sind.

05. April 2008

Trotz der Entwarnungen der italienischen Behörden veranlasst das LGL umgehend eine Intensivierung der bereits seit 2007 durchgeführten Schwerpunkt-Untersuchungen bei italienischen Weinen zur Überprüfung auf die in der Presse genannten Vorwürfe.

10. April 2008

In der Fachpresse wird eine "inoffizielle" Liste veröffentlicht, in der verschiedene italienische Betriebe (Hersteller, Abfüller) genannt sind, die verfälschte Weine in den Verkehr gebracht haben sollen.

14. April 2008

Die für die Weinkontrolle zuständige Bundesbehörde, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, fordert von den italienischen Behörden Informationen über Vertriebswege (Hersteller, Händler) möglicherweise verfälschter Weine nach Deutschland.

Risikoorientierte Probenentnahme der Weinkontrolle und Lebensmittelüberwachung in Bayern

Im Zeitraum vom 7. April bis 6. Juni 2008 wurden aufgrund der Meldungen über Verfälschungen bei italienischen Weinen, im Überwachungsbereich des Freistaates Bayern 122 Proben aus dem Einzelhandel, Großhandel sowie aus Abfüll- bzw. weiterverarbeitenden Betrieben entnommen, am LGL untersucht und beurteilt.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Zahlen der von den Kreisverwaltungsbehörden in Zusammenarbeit mit der Weinkontrolle des LGL entnommenen Proben zusammengefasst.

Tabelle 1: Zahl der vom 7. April bis 6. Juni 2008 am LGL eingegangenen Proben italienischer Weine
Probenart Proben
Qualitätsweine mit Herkunftsangaben (DOC) 45
Landweine (IGT) 22
Tafelweine, abgefüllt und Tankware 45
Weinhaltige Getränke (Glühwein, Schorle) 6
Traubenmostkonzentrat 2
Perlweine 2
Gesamtprobenzahl 122

Die Entnahme der Proben konzentrierte sich vor allem auf den Billigweinsektor und Weine von italienischen Herstellern bzw. Abfüllern, die nach einem Bericht in der Fachzeitschrift "Die Weinwirtschaft" vom 15.04.2008 in den Weinskandal verwickelt sein sollen. Die Probenahme und Ermittlungen der Lebensmittelüberwachung wurden durch die Sachverständigen der Weinkontrolle des LGL unterstützt. So wurden bei abfüllenden und weiterverarbeitenden Betrieben mit Tankware auch die Begleitdokumente der Weine überprüft.

Untersuchungsumfang am LGL

Untersuchungsumfang

Aufgrund der in der Presse genannten Vorwürfe (Kunstwein, Zusatz von Düngemitteln etc.) mussten die Untersuchungen am LGL in verschiedene Richtungen möglicher Verfälschungen ausgedehnt werden. Es wurden teilweise bis zu 50 verschiedene Analysenparameter je Probe bestimmt, u. a.:

Allgemeine Untersuchungen

  • Sensorische Prüfung (Geruch, Geschmack, Herkunft und Rebsorteart), Weinfehler
  • Hauptinhaltsstoffe ( Alkohol, Zucker, Extrakt, Glycerin, organische Säuren, Mineralstoffe, Phosphat, Chlorid, Sulfat, Nitrat)
  • Schweflige Säure, Sorbinsäure

Spezielle Untersuchungen

  • Stabilisotopenverhältnisse im Weinalkohol und Weinwasser zur Prüfung auf Zusatz von Fremdwasser, Fremdzucker und der Angaben der geographischen Herkunft und des Jahrgangs
  • Weinfremde Zusätze (z. B. technisches Glycerin, Glykole)
  • Farbstoffe und Rebsortenangaben über das Muster der Anthocyanfarbstoffe
  • Kontamination durch oder Zusatz von gesundheitsgefährlichen Stoffe (z. B. Methanol, organische Lösungsmittel)

Einsatz der EU-Weindatenbank für Stabilisotopenwerte

Zur Beurteilung der Authentizität bzw. zum sicheren Nachweis von möglichen Verfälschungen wie Wasser- oder Zuckerzusatz und falschen Herkunftsangaben, wurden Vergleichsdaten authentischer Weine aus der Europäischen Weindatenbank herangezogen. Diese Daten waren von der EU angefordert und dann mittels spezieller Verfahren ausgewertet worden. Die Beurteilungen (Nachweis der Wässerung, Anreicherung, falscher Herkunfts-/Jahrgangsangaben) erfolgten auf der Grundlage multivariater statistischer Verfahren und einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (Signifikanz > 95 %).

Ergebnisse

In der Pressemitteilung des LGLNr. 25/2008 vom 26. Juni 2008 wurden die abschließenden Ergebnisse der Untersuchungen des LGL zusammengefasst.

Demnach waren im Untersuchungszeitraum auch verfälschte italienische Weine im Verkehr. Die Mitteilung der italienischen Behörden im EU-Schnellwarnsystem, dass illegal hergestellte Weine nicht außerhalb Italiens angeboten wurden, konnte durch die Analysen des LGL nicht bestätigt werden. Von 122 untersuchten Proben mussten 17 Proben beanstandet werden. Dies entspricht einer Quote von 14 Prozent. Jedoch ging von keiner der untersuchten Stichproben eine Gesundheitsgefährdung aus.

  • 13 Proben wurden beanstandet wegen einer Herstellung mit unzulässigen önologischen Verfahren (Zusatz von technischem Glycerin, Zusatz von Wasser, Anreicherung/Zusatz von Saccharose, überhöhter Zusatz von Zitronensäure). Diese Weine wurden aus dem Verkehr genommen.
  • 4 Proben wurden beanstandet wegen irreführender Angaben der geographischen Herkunft oder des Jahrgangs aufgrund nachweislicher untypischer Isotopenverhältnisse.

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