Glutamat in Suppen aus der Gastronomie mit deutschem Speisenangebot – Untersuchungsergebnisse 2015

Um die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen, hat das LGL 50 Suppen aus der Gastronomie mit deutschem Speisenangebot untersucht. Dabei waren keine Überschreitungen der Glutamathöchstmenge feststellbar. In drei Fällen war Glutamat in Mengen von 3 bis 5 g/kg verwendet worden, es fehlte jedoch die Kenntlichmachung in der Speisekarte. Diese Proben wurden daher beanstandet.

Im Gegensatz zu früheren Untersuchungen an Proben aus Restaurants mit asiatischem Speisenangebot (siehe Jahresbericht 2012, Seite 50) kam es in Suppen aus der Gastronomie mit deutschem Speisenangebot zu keinen Überschreitungen des gesetzlichen Höchstwertes. Zum Vergleich: Bei dem Untersuchungsprogramm aus dem Jahr 2012 lag bei ca. 10 % der Proben der Glutamatgehalt über dem Höchstwert. Die Beanstandungsquote lag bei der diesjährigen Untersuchungsserie insgesamt bei nur 6 % der Proben im Gegensatz zu dem zurückliegenden Untersuchungsprogramm, bei dem 28 % der Proben wegen Höchstwertüberschreitungen bzw. fehlender Kenntlichmachung beanstandet wurden. Die Untersuchungen zeigen, dass in der Gastronomie mit deutschem Speisenangebot der Zusatzstoff Glutamat wesentlich sparsamer eingesetzt wird als in Restaurants mit asiatischem Speisenangebot. Im Hinblick auf die beschriebenen Unverträglichkeitsreaktionen des Glutamats und die nicht immer kenntlich gemachte Verwendung soll weiterhin eine stichprobenartige Kontrolle im Rahmen der Routineüberwachung durchgeführt werden.

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