Auf dem Grill: Fleischspieß oder Schaschlik?

Fast das ganze Jahr hindurch wird gegrillt! Auch wenn die meisten Verbraucher vor allem im Sommer den Grill anheizen, gibt es inzwischen auch immer mehr „Wintergriller“. Besonders beliebt zum Grillen sind „Fleischspieße“, „Filetspieße“ und „Schaschlik“. Die verkehrsübliche Zusammensetzung dieser Erzeugnisse ist in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse beschrieben:

Demnach bestehen „Fleischspieße“ gemäß allgemeiner Verkehrsauffassung aus Rind- und/oder Schweinefleischstücken sowie würzenden Beigaben, oft Zwiebelringen oder  -scheiben, Stücken von Paprikaschoten oder Gurken. Bei „Filetspießen“ werden für den Fleischanteil nur Teile aus dem Filet verwendet. In rohem Zustand bestehen „Fleischspieße“ mindestens aus zwei Dritteln Fleisch (circa 67 %), im Übrigen aus würzenden Beigaben.

Schaschlik“ enthält im Gegensatz zu „Fleischspieß“ neben Rind- und/oder Schweinefleischstücken auch fettgewebereiches Schweinefleisch, beispielsweise Bauchspeck oder Speck, meist gepökelt, würzende Beigaben, und darüber hinaus eventuell auch Stücke von Leber und Nieren. In rohem Zustand enthält „Schaschlik“ dabei mindestens 30 Prozent Rind- und/oder Schweinefleischstücke.

Foto eines Fleischspiesses

 

Das LGL überprüfte im Jahr 2021 bei 40 Proben Fleischspießen und 37 Proben Schaschlik die Zusammensetzung und stellte hierbei Folgendes fest:

Die Zusammensetzung der Fleischspieße wich bei 33 % der Proben von der in den Leitsätzen beschriebenen Zusammensetzung derart ab, dass sie wegen Irreführung beanstandet wurden. Der Grund für die Beanstandung war in jedem Fall ein zu geringer Fleischanteil.

Bei einigen Proben war schon auf den ersten Blick zu erkennen, dass der Fleischanteil nicht bei den vorgeschriebenen zwei Dritteln lag (siehe Foto). Aufgrund der Zusammensetzung ist anzunehmen, dass es sich um „Schaschlik“ handelte, das als „Fleischspieß“ angeboten wurde.

Bei den Schaschlik-Proben betrug die Beanstandungsquote nur 8 %. Ursache war auch in diesem Fall die Zusammensetzung, bei zwei Proben der fehlende Speck, bei einer Probe das völlige Fehlen würzender Beigaben.

Aufgrund der unzureichenden Zusammensetzung von jedem dritten Fleischspieß wird das LGL die Produktgruppe auch künftig weiter unter die Lupe nehmen.

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