Wichtige Informationen zum Thema Pferdefleisch

Sind Lebensmittel mit nicht deklariertem Pferdefleisch auch nach Bayern gelangt?

Fertigprodukte, die nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten hatten, waren auch nach Bayern weitervertrieben worden. Von der Lebensmittelüberwachung werden Liefer- und Vertriebswege ermittelt, Warenrücknahmen überwacht. Es wurden amtliche Proben zur Untersuchung genommen, bei denen teilweise Pferdefleisch nachgewiesen wurde. Nach bisherigen Informationen haben die betroffenen Betriebe die Waren unmittelbar und umfassend bundesweit zur Vernichtung zurückgenommen.

Möglicherweise mit Medikamenten belastetes Pferdefleisch aus Großbritannien ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht nach Deutschland gelangt.

In einem lokalen Einzelfall hat das LGL in einer Rinderhackfleischprobe, die nicht deklariertes Pferdefleisch enthielt, den Medikamentenrückstand Phenylbutazon in Spuren nachgewiesen. Dieser Arzneimittelwirkstoff ist für die Behandlung von Tieren, die für die Produktion von Lebensmitteln vorgesehen sind, verboten. Ein Gesundheitsrisiko kann aufgrund der sehr geringen Menge Phenylbutazon faktisch ausgeschlossen werden. Die Probe war von einem Verbraucher bei der örtlichen Lebensmittelüberwachung abgegeben worden. Ein Bezug zu den Ereignissen des Pferdefleischskandals vom Februar 2013 besteht nach jetzigem Kenntnisstand nicht.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie in Ihrem Haushalt noch Lebensmittel mit nicht deklariertem Pferdefleischanteil vorrätig haben, finden Sie diese Information auf der Internetseite desjenigen Bundeslandes, in dem das betroffene Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Länder stellen Informationen zu falsch gekennzeichneten Fleischprodukten, die zurückgerufen wurden, für ihren Zuständigkeitsbereich online zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat diese Informationen auf einer Internetseite zusammen gestellt:

Sind auch bayerische Hersteller betroffen?

Hier finden Verbraucherinnen und Verbraucher alle Produktrückrufe von falsch gekennzeichneten Fleischprodukten durch Unternehmen, die ihren Firmensitz in Bayern haben.

Diese Liste wird fortlaufend aktualisiert, sobald weitere Rückrufe durch die Unternehmen selbst veröffentlicht wurden. Seitens des LGL kann keinerlei Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der von den Herstellern selbst gemachten Informationen übernommen werden, da es sich um eine Verlinkung zu Firmenseiten handelt.

Tabelle: Übersicht über Produktrückrufe von Lebensmittelunternehmen mit Sitz in Bayern
Produkte Inverkehrbringer Veröffentlichung (mit direktem Link) Datum
Tiefkühl-Lasagne "Mamma Gina" Netto Marken-Discount AG & Co. KG Homepage 23.02.2013
Penne Bolognese "Dinner Gold" Netto Marken-Discount AG & Co. KG Homepage 23.02.2013
Die Rostocker Kalbfleischleberwurst 125 g Stück Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG Homepage 25.02.2013
Wingert Foods Zigeuner Hacksteak 480 g Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG Homepage 25.02.2013
Wingert Foods Hackbällchen 480 g Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG Homepage 25.02.2013

Besteht eine Gesundheitsgefahr?

Eine Gesundheitsgefahr liegt nach bisherigen Erkenntnissen nicht vor. Falsche Angaben auf den Produkten (Rindfleisch statt Pferdefleisch) können aber eine Verbrauchertäuschung sein und gegen geltendes Lebensmittel- und Strafrecht verstoßen.

Wie soll sich der Verbraucher, der ähnliche Produkte im Haushalt hat, verhalten?

Eine Gesundheitsgefahr liegt nach bisherigen Erkenntnissen nicht vor. Verbraucher können die Produkte jedoch vorsorglich entsorgen. Verschiedene Handelsketten haben bereits darüber informiert, dass Produkte zurückgegeben werden können.

Was macht die amtliche Lebensmittelüberwachung in Bayern?

Abbildung 2: Im LGL-Labor wird eine definierte Menge Fleisch aus der Lasagnen-Probe in einen Minitube eingewogen. In dem Minitube wird anschließend nach Zusatz einer Enzymlösung die DNA für den PCR-Nachweis extrahiert.

Das LGL hat sofort mit Bekanntwerden der ersten Fälle in Großbritannien und anderen EU-Mitgliedstaaten ein bayerisches Sonderuntersuchungsprogramm gestartet. Es wurden bei örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden Sonderproben wie Tiefkühlkost oder Burger zur Untersuchung angefordert.

Das LGL überprüft außerdem regelmäßig bei seinen Lebensmitteluntersuchungen, ob die Angaben auf der Verpackung richtig sind. Die Analysen erfolgen durch molekularbiologische und immunologische Verfahren. In den Jahren 2010 bis 2013 wurden im LGL rund 600 Untersuchungen auf nicht deklariertes Pferdefleisch durchgeführt. In keinem Fall konnte Pferdefleisch nachgewiesen werden. Im Jahr 2011 wurden schwerpunktmäßig Untersuchungen von 27 Rohwürsten ausländischer Herkunft durchgeführt.

Darf Pferdefleisch für die Lebensmittelproduktion genutzt werden?

Pferde gelten grundsätzlich als Lebensmittel liefernde Tiere, können jedoch von Ihren Besitzern durch Eintrag in den sogenannten Equidenpass von der Lebensmittelgewinnung ausgeschlossen werden.

Der Equidenpass ist ein Dokument, das einen Equiden (z.B. Pferd oder Esel) eindeutig identifiziert. Durch eine europäische Verordnung ist vorgeschrieben, dass alle Equiden einen Equidenpass besitzen müssen.

Der Equidenpass wird vor der Schlachtung durch den Lebensmittelunternehmer an den amtlichen Tierarzt weitergegeben Der amtliche Tierarzt überprüft die Angaben und kann dann die Entscheidung treffen, ob das Tier zur Lebensmittelgewinnung geschlachtet werden kann oder nicht. Ein laut Equidenpass "Nicht zur Schlachtung bestimmtes Tier" darf nicht zur Lebensmittelgewinnung genutzt werden.

Hintergrundinformationen: Warenkunde

Pferdefleisch hat eine feste Konsistenz und ist etwas faserig. Es benötigt eine spezielle fachgerechte Verarbeitung bei der Herstellung (Pferdemetzgereien). Hergestellt werden insbesondere Frikadellen (Hamburger), Bockwurst, Steaks, Rouladen oder Gulasch.

In Deutschland ist der Markt für Pferdefleisch sehr klein. Es werden jährlich nur rund 4000 Tonnen Pferdefleisch erzeugt. Pferdefleisch wird hier hauptsächlich in speziellen Läden angeboten.

Der Fettgehalt von Pferdefleisch ist halb so hoch wie der von Rindfleisch und hat einen höheren Anteil von mehrfach ungesättigten Fettsäuren.