Ernteengpässe und Citrus Greening: Auswirkungen auf Orangensaft

Abstract

Mitte des Jahres 2023 detektierte die Software „Import Screening for the Anticipation of Food Risks“ (ISAR) des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für Orangensaft steigende Importpreise in Deutschland bei gleichzeitig sinkenden Importmengen. Wesentliche Gründe hierfür sind vermutlich Ernteeinbußen in den Haupterzeugerländern für Orangensaft, bedingt durch klimatische Ereignisse und die sich ausbreitende Pflanzenkrankheit Citrus Greening. Um zu prüfen, wie sich diese Entwicklungen auf Gesundheitsrisiken und Betrugspotenziale auswirken, untersuchte das LGL 2024 im Rahmen eines Sonderuntersuchungsprogramms Orangensaftproben bayerischer Keltereien auf Pflanzenschutzmittel- und Antibiotikarückstände sowie Echtheit und Qualität. Im Rahmen der Untersuchungen stellte das LGL keine Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten fest. Allerdings fielen mehrere Orangensäfte aus Orangensaftkonzentrat durch mutmaßliche Verfälschung auf.

Hintergrund

Frühwarnsoftware ISAR schlägt bei steigenden Orangensaftpreisen an

Von der am LGL konzipierten Software „Import Screening for the Anticipation of Food Risks“ (ISAR) werden Warenströme und Preise systematisch im Hinblick auf Auffälligkeiten analysiert. ISAR detektierte 2023 automatisiert Auffälligkeiten bei Orangensaft. Der Importpreis für Orangensaft stieg seit Mitte des Jahres stärker an, als auf Basis der Preisberechnungen der Vorjahre vorhergesagt wurde. Gleichzeitig wurde ein Abfall der Importmengen beobachtet (Abbildung 1).

Die Grafik ist ein Liniendiagramm. Auf der horizontalen Achse sind die Jahre 2022, 2023 und 2024 aufgeführt, auf der linken vertikalen Achse die Importmenge in Tonnen mit einer Skalierung von 0 bis 15, auf der rechten vertikalen Achse der Importpreis in Euro mit einer Skalierung von 0 bis 4 abgebildet. Im Diagramm sind zwei Linien dargestellt: Die blaue Linie zeigt die Entwicklung der Importmenge und die rote Linie stellt die Entwicklung des Importpreises dar. Markierungen in Form von Kästchen stehen für längerfristige Veränderungen, Punkte für kurzfristige Auffälligkeiten. Bis zur Mitte des Jahres 2023 verläuft die rote Preislinie unterhalb der blauen Mengenlinie. Ab diesem Zeitpunkt steigt der Importpreis für Orangensaft jedoch deutlich an. Die Preislinie überschreitet die Mengenlinie, sodass sich die zunehmende Differenz zwischen den beiden Größen als „Schere“ sichtbar wird.

Abbildung 1: Entwicklung der Importmengen- und -preise von Orangensaft (nicht gefroren, Brixwert 20-65; global, 2020-24).
In Rot sind die Preise, in Blau die Menge für Orangensaft dargestellt. Punkte bedeuten kurzfristige, Kästchen langfristige Auffälligkeiten.

Die Sichtung von Publikationen und Veröffentlichungen in den Medien erhärtete diese Einschätzung. Orangensaft war bis 2023 der beliebteste Fruchtsaft in Deutschland. Im Jahr 2024 wurde er von Apfelsaft abgelöst. Stark gestiegene Preise gelten als ein wesentlicher Grund dafür. [1; 2].

Engpässe von Orangensaft durch Pflanzenkrankheit und Wetterextreme

Weltweit kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Engpässen bei Orangensaft, bedingt durch ungünstige Wetterbedingungen wie starke Trockenheit oder Hurrikans in den Hauptanbauländern für Orangen, Brasilien und den USA. Zusätzlich schädigt die Pflanzenkrankheit Citrus Greening, auch Huanglongbing oder Gelbe Drachenkrankheit genannt, die Orangenbäume. Diese Pflanzenkrankheit wird durch die Infektion von Zitruspflanzen mit dem Bakterium Candidatus Liberibacter spp. hervorgerufen. Überträger des Bakteriums sind Zitrus-Blattflöhe. Die Krankheit beeinflusst die Nährstoffversorgung und führt bei den Früchten zu einem unerwünschten Geschmacksprofil mit weniger Zucker sowie mehr Säuren und Bitterstoffen, sodass diese nicht mehr für den Verkauf oder die Saftproduktion geeignet sind. Befallene Bäume sterben innerhalb von drei bis fünf Jahren ab. [3-6].

Die Abbildung zeigt eine Orangenfrucht, die von der Pflanzenkrankheit „citrus greening“ befallen ist. Die Frucht weist eine deutliche flächige Grünfärbung auf, die mehr als die Hälfte der orangen Oberfläche der Frucht einnimmt. Der Querschnitt (rechts) zeigt die Auswirkung der Pflanzenkrankheit auf die Entwicklung der Frucht.

Abbildung 2: Orangenfrucht, die von „Citrus Greening“ betroffenen ist
© EPPO (2025) EPPO Global Database. https://gd.eppo.int [accessed date] - J.M. Bové - INRA, Bordeaux (FR)

Die Bekämpfung von Citrus Greening gestaltet sich schwierig. Insektizide werden gegen die Ausbreitung der Blattflöhe eingesetzt, Antibiotika zur Bekämpfung des auslösenden Bakteriums. [8] In Brasilien sind fast 40 % der Orangenbäume betroffen, in Florida sogar 100 % der Freilandplantagen. Dort sank die Produktion von Zitrusfrüchten seit 2005 um 75 %, während sich die Kosten für Monitoring und Behandlung vervierfachten. [5-8]
Die gestiegenen Rohstoffkosten bekamen Verbraucherinnen und Verbraucher in Form von deutlichen Preiserhöhungen, reduzierten Füllmengen oder durch Produkte mit geringerem Fruchtanteil zu spüren.

Das LGL und die auf Bundesebene bestehende ISAR-Kooperation hielten es für denkbar, dass den mit ISAR systematisch erfassten Mengenrückgängen beim Import bei gleichzeitiger Preissteigerung von Orangensaft (siehe Abbildung 1) Ursachen zugrunde liegen könnten, die Auswirkungen auf Risiken für die menschliche Gesundheit und Betrugspotenzial haben. Zur Bekämpfung der Blattflöhe auf den Plantagen erschien ein erhöhter Einsatz von Insektiziden plausibel, für die Kontrolle des Bakteriums Candidatus Liberibacter spp. der Einsatz von Antibiotika. Verfälschungen wären durch vermehrten Wasserzusatz bei der Rückverdünnung der Konzentrate oder durch Zuckerzusatz zur Verbesserung des Geschmacksprofils möglich.

Um diese Annahmen zu überprüfen, untersuchte das LGL 2024 Orangensaftproben auf Antibiotika- und Pflanzenschutzmittelrückstände sowie auf mögliche Verfälschungen.

Ergebnisse

Probenauswahl – Bayerische Keltereien auf dem Prüfstand

Im Fokus der Schwerpunktuntersuchungen standen verschiedene kleinere bayerische Keltereien, die Saft aus Konzentrat selbst herstellen.
Das LGL prüfte 19 Proben Orangensaft auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Antibiotika. Die Analyse der Pflanzenschutzmittelrückstände erfolgte mit der Multimethode QuEChERS, Antibiotikarückstände wurden mit einer am LGL entwickelten Methode untersucht.

Um mögliche Verfälschungen in Orangensäften aufzudecken, untersuchte das LGL 33 Produkte aus dem Handel auf Authentizität, Zusammensetzung und die Einhaltung von gesetzlichen und handelsüblichen Qualitätsanforderungen. Für die Prüfung kamen sowohl klassische Parameter als auch moderne Methoden wie das ¹H-NMR-Screening zum Einsatz.

Entwarnung bei Pflanzenschutzmitteln und Antibiotika – keine Überschreitungen der Höchstgehalte

In fünf der 19 Proben Orangensaft wies das LGL Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nach. Allerdings lagen die Gehalte alle unterhalb der erlaubten Höchstgehalte und ergaben keinen Grund zur Beanstandung. Nachgewiesene fungizid wirksame Stoffe wie unter anderem Imazalil und Thiabendazol können ein Hinweis darauf sein, dass entgegen der guten Herstellungspraxis auch nacherntebehandelte Ware bei der Saft- und Konzentratherstellung verwendet wurde. Die nachgewiesenen Gehalte waren jedoch im Vergleich zu behandelten frischen Früchten gering.

Antibiotikarückstände stellte das LGL in keiner der 19 Proben fest.

Verdacht auf Lebensmittelbetrug/Food Fraud – mehrere Orangensäfte fallen durch Verfälschung auf

Zwei aus Konzentrat hergestellte Orangensäfte fielen durch ungewöhnlich niedrige Kaliumwerte (819 mg/l bzw. 851 mg/l) auf. Einwandfreie Orangensäfte enthalten durchschnittlich rund 2000 mg/l Kalium. Solch deutliche Unterschreitungen deuten auf einen zu geringen Fruchtgehalt hin. Weitere relevante Qualitätsparameter bestätigten den Verdacht: Die Gehalte an Vitamin C sowie an Asche und Phosphat lagen deutlich unter den geforderten bzw. erwartbaren Konzentrationsspannen des von der European Fruit Juice Association (AIJN) formulierten Code of Practice, der europaweit die handelsübliche Qualität von Orangensaft definiert.

Im Laufe des Untersuchungsprogramms stellte das LGL vergleichbar auffällige Analysewerte bei zwei weiteren Handelsproben fest.

Auf Grundlage dieser Werte ergab sich rechnerisch ein Fruchtgehalt von höchstens 50 %, ein klarer Hinweis darauf, dass die Produkte nicht den Anforderungen an Orangensaft entsprechen. Laut Fruchtsaftverordnung muss Saft aus Orangen „zu 100 %“ aus der Frucht bestehen bzw. darf nur in sehr geringem Umfang mit weiteren Zutaten hergestellt werden.

Die Kennzeichnung der Proben als „Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat“ täuschte Verbraucher somit über die tatsächliche Zusammensetzung der Erzeugnisse. Es lag ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen nach § 7 der Fruchtsaftverordnung, Artikel 7 der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sowie § 11 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zum Schutz vor Irreführung und Täuschung vor.

Ein unabhängiges Labor bestätigte diese Auffälligkeiten mittels 1H-NMR-Spektren dreier Rückstellproben, die statistische Abweichungen von Referenzwerten eines typischen Orangenprofils sowie ein untypisches Zuckerprofil mit erhöhtem Saccharoseanteil zeigten.

Um zu prüfen, ob sich die auffälligen Zusammensetzungen bereits im Orangensaftkonzentrat wiederfinden ließen, wurden bei betroffenen Keltereien zwei Konzentrat-Proben entnommen, die das LGL nach Rückverdünnung auf Trinkstärke untersuchte. Auch diese beiden Säfte wiesen einen Fruchtgehalt von weniger als 50 % auf und wurden gleichermaßen beanstandet.

Ermittlungen und Maßnahmen

Ermittlungen bei einem Orangensafthersteller ergaben, dass die beanstandeten Säfte auf ein Orangensaftkonzentrat aus Pakistan zurückzuführen waren. Der Importeur stellte daraus selbst Orangensaft her und vertrieb das Konzentrat auch an andere Keltereien. Pakistan war bisher mengenmäßig kein bedeutender Exporteur für Orangensaftkonzentrat nach Deutschland.

Das dem Konzentrat beigefügte Zertifikat des pakistanischen Herstellers wies auffällige Werte wie ein niedriges Kalium-Natrium-Verhältnis sowie untypische Vitamin C- und Zuckergehalte auf. Das LGL bewertete dies als weiteres Indiz für eine Verfälschung des Konzentrats. Die Keltereien wurden von den zuständigen Behörden darüber informiert und nahmen die betroffene Ware aus dem Handel.

Um herauszufinden, ob es sich um einen Fall von Lebensmittelbetrug handelt, leitete das LGL Nachforschungen entlang der Handelskette ein. Da das Konzentrat direkt aus dem Ausland bezogen wurde, erstellte das LGL eine Meldung im Amtshilfesystem für Lebensmittelbetrug/Food Fraud (AAC-FF System) an die pakistanischen Behörden. Das LGL bat darin um Ursachenforschung zu dem deutlich zu geringen Fruchtgehalt in dem Orangensaftkonzentrat. Das Amtshilfeersuchen wurde von der EU-Kommission an den Drittstaat weitergeleitet.

Literatur