Bestrahlte Lebensmittel aus Asien, Untersuchungsergebnisse 2005

Vom 1. Januar 2005 bis 30. April 2005 wurden am LGL 66 Proben "asiatische Lebensmittel" auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen untersucht.

Bei den Proben handelte es sich vor allem um getrocknete Garnelen und Tintenfische, Trockenpilze, Gewürze und Instant-Nudelsuppen, die aus Thailand, Malaysia, Korea, Indonesien, China, Indien und Vietnam importiert und aus dem Groß- und Einzelhandel entnommen wurden.

Die Untersuchung auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen erfolgte über Thermolumineszenzspektrometrie und Elektronenspinresonanzspektrometrie. Bei 15 Proben asiatischer "Instant-Nudelsuppen" und einer Instant-Wonton-Suppe konnte bei den beiliegenden Gewürzmischungen eine Bestrahlung nachgewiesen werden. Die Untersuchungen der anderen Komponenten der Instant-Nudelsuppen, wie Nudeln oder getrocknetes Gemüse bzw. die Suppengrundmischung ergaben keinen Hinweis auf eine erfolgte Bestrahlung.

Gemäß der Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV) ist eine Behandlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen mit den darin aufgeführten Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen (Bestrahlung) zwar zugelassen, sie muss aber entsprechend gekennzeichnet werden. Die Angabe "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" hat bei Lebensmitteln in Fertigpackungen im Verzeichnis der Zutaten bei der betreffenden Zutat zu erfolgen.

Bei 14 Proben fehlte diese Kennzeichnung.
Zwei Proben waren entsprechend gekennzeichnet, allerdings dürfen gemäß der LMBestrV bestrahlte Gewürze aus einem Drittland gewerbsmäßig nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Bestrahlung in einer von der Europäischen Union zugelassenen und im Amtsblatt veröffentlichten Bestrahlungsanlage durchgeführt worden ist. Ob diese Bedingungen für die aus Vietnam stammenden Instant-Nudelsuppen erfüllt sind bedarf noch der Abklärung.

Tabelle 1: Untersuchung von Asia-Lebensmitteln auf Bestrahlung
Untersuchte Lebensmittel-gruppen Gesamtzahl der untersuchten Proben Anzahl Proben mit dem Ergebnis
nicht bestrahlt bestrahlt und gekennzeichnet bestrahlt und nicht gekennzeichnet Herkunft
Fisch, getrocknet 6 6 Thailand, Malaysia
Krustentiere, getrocknet (Garnelen, Tintenfische) 22 22 Thailand, Malaysia, Vietnam, Indonesien
Asiatische Nudelsuppen, Instantsuppen 21 5 2* 14 Thailand, Korea, Vietnam, Indonesien
Pilze, getrocknet (Mu-Err-Pilze, Morcheln) 9 9 China, Thailand, Vietnam
Gewürze, einschließlich Zubereitungen und Gewürzsalz 8 8 Thailand, China, Indien
Summe 66 50 2* 14

* ob die Bedingungen einer ordnungsgemäßen Bestrahlung bei Produkten aus Vietnam erfüllt sind bedarf noch der Abklärung

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