Allergen Gluten - Untersuchungsergebnisse 2009
Im Berichtszeitraum 2009 hat das LGL insgesamt 395 Proben hinsichtlich ihres Glutengehalts untersucht (vergleiche Tabelle 2.10a). Keine der als „glutenfrei“ deklarierten 208 Proben, darunter 150 Säuglings- und Kleinkindernahrungen und 30 diätetische Lebensmittel, war zu beanstanden.
Die übrigen 187 untersuchten Proben entfielen auf Lebensmittel, in denen üblicherweise kein Gluten zu erwarten ist. Auch hier waren die Produkte korrekt gekennzeichnet. Buchweizenkörner beziehungsweise Erzeugnisse daraus sind an sich glutenfreie Produkte, da sie botanisch nicht zu den Getreidearten, sondern zu den Knöterichgewächsen gehören. Dementsprechend wird Buchweizen von Zöliakiepatienten gerne als Alternativgetreide verwendet. Da es jedoch auch hier zu Kontaminationen mit glutenhaltigen Getreidesorten kommen kann, zum Beispiel in Getreidemühlen, bildeten Buchweizenprodukte einen weiteren Untersuchungsschwerpunkt am LGL. Eine der zehn geprüften Buchweizenproben, die nicht als „glutenfrei“ gekennzeichnet waren, zeigte einen Gehalt von 0,1 % (>1.000 ppm), ohne jeglichen Kennzeichnungshinweis auf Gluten, sechs enthielten „Spuren von Gluten“ mit entsprechender Kennzeichnung und drei Proben waren ohne Glutenanteile. Im ebenfalls üblicherweise ohne Glutenzusatz hergestellten Warensortiment Fleischerzeugnisse und Wurstwaren wiesen lediglich zwei der 177 untersuchten Proben einen Glutengehalt über 20 ppm ohne „Spurenkennzeichnung“ auf. Alle anderen Proben lagen unter 20 ppm oder waren negativ.