PCR-Nachweis für Sellerie des LGL wird zur offiziellen Methode

Foto von Sellerie-Knollen

Sellerie zählt zu den Lebensmitteln, die bei Erwachsenen in Europa am häufigsten allergische Reaktionen auslösen. Werden Sellerie oder aus Sellerie hergestellte Erzeugnisse als Zutat zu einem Lebensmittel verwendet, so muss dies gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung in der Zutatenliste angegeben werden. Die enthaltene Menge spielt dabei keine Rolle.

Der betroffene Allergiker muss sich auf die korrekte Kennzeichnung verlassen können, um sich keiner Gesundheitsgefährdung auszusetzen. Voraussetzung für die amtliche Lebensmittelüberwachung sind geeignete Analysenmethoden, mit denen auch kleinste Mengen einer allergenen Zutat zuverlässig nachgewiesen werden können.

Die am LGL im Rahmen eines vom Bayerischen Ministerium für Umwelt und Gesundheit finanzierten Forschungsprojektes entwickelte Nachweismethode beruht auf dem Nachweis einer für Sellerie spezifischen DNA -Sequenz mit Hilfe der Polymerasekettenreaktion (PCR). Das umfangreich validierte Real-timePCR-System wurde zuletzt in einem internationalen Ringversuch mit 15 teilnehmenden Laboren erfolgreich getestet und ist vor kurzem als Methode Nr. 08.00-56 der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach §64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) veröffentlicht worden.

Damit steht der amtlichen Lebensmittelüberwachung ein einheitliches, verlässliches und kostengünstiges Verfahren zur Überwachung der Kennzeichnung von Sellerie im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zur Verfügung. Aber auch privaten und Industrielaboren nützt diese Methode, beispielsweise um Verschleppungen allergener Zutaten im Produktionsprozess zu verfolgen und dann eliminieren zu können.

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