Von: Dr. Wolfgang Schmid, Stand: 01.02.11 VIS-Artikel (aktualisiert/überarbeitet) http://www.vis.bayern.de/ernaehrung/lebensmittelsicherheit/ueberwachung/lm_behoerden.htm

Verdorbene Lebensmittel – Wohin können Sie sich wenden?

Wenn Ihnen ein mangelhaftes, d. h. schimmeliges, verdorben riechendes, schmeckendes oder in anderer Weise auffälliges Lebensmittel verkauft wurde, sollten Sie zunächst beim Verkäufer und/oder beim Hersteller reklamieren. Der Lebensmittelunternehmer ist verpflichtet, nicht sichere Lebensmittel unverzüglich vom Markt zu nehmen und die zuständige Behörde darüber zu informieren. Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn sie gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.

Sie können aber auch die amtliche Lebensmittelüberwachung und in Notfällen jede Polizeidienststelle einschalten.

Zu Beweiszwecken sollten die Kaufbelege aufbewahrt, mangelhafte Lebensmittel ggf. kühl und dunkel gelagert und verpackte Lebensmittel, wenn möglich, nicht geöffnet werden.

Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht

Haben Sie Hinweise darauf, dass bei der Herstellung, Lagerung oder beim Verkauf eines Lebensmittels gegen das Lebensmittelrecht verstoßen wird? Sie haben die Möglichkeit, diese vertrauliche Information an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu senden. Das LGL leitet Ihre Nachricht – natürlich anonym – an die entsprechenden Stellen weiter.

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