Mineralölkontaminationen in verpackten Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse 2018

Hintergrund

Mineralölbestandteile können über viele verschiedene Wege in Lebensmittel gelangen. Ein möglicher Eintragsweg sind Lebensmittelverpackungen aus Altpapier. Vor allem durch das mit mineralölhaltigen Farben bedruckte Tageszeitungspapier, das als Recyclingrohstoff dient und nach dem Recycling für Lebensmittelverpackungen verwendet wird, gelangen kleinere Mengen an Mineralöl in Lebensmittel. Auch mit Mineralöl imprägnierte Jutesäcke für den Transport von zum Beispiel Reis oder Kakaobohnen können eine Rolle spielen. Wenn mineralölhaltige Verpackungen mit trockenen Lebensmitteln, die eine große Oberfläche besitzen, wie beispielsweise Reis und Grieß, in Kontakt kommen, können insbesondere flüchtige Mineralölbestandteile von den Verpackungen in diese Produkte übergehen. Daneben gibt es noch weitere Quellen für Mineralölkontaminationen, wie beispielsweise abtropfende oder an Maschinenteilen anhaftende Schmieröle, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.

MOSH/POSH- und MOAH-Gehalte in den untersuchten Lebensmittelgruppen

MOSH reichern sich in verschiedenen Geweben des Körpers an, zum Beispiel in Lymphknoten, in der Leber und Milz sowie in Fettgewebe. Im Tierversuch wurden durch MOSH verursachte entzündliche Reaktionen beobachtet. MOSH wurden zwar beim Menschen in den genannten Geweben nachgewiesen, es konnten jedoch bislang keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte damit in Verbindung gebracht werden. MOAH können auch krebserregende Stoffe enthalten. Eine gesundheitliche Bewertung ist aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht möglich. Mineralölkontaminationen von Lebensmitteln sind daher unerwünscht, dies gilt insbesondere für MOAH.

Untersuchungen

Das LGL untersuchte 128 verpackte Lebensmittel, insbesondere Getreideerzeugnisse, auf Mineralölbestandteile (siehe Tabelle). Waren die Lebensmittel in Kartonagen verpackt, bestimmte das LGL auch die MOSH- und MOAH-Gehalte in den entsprechenden Kartonverpackungen. Außerdem analysierte das LGL den Verpackungsaufbau hinsichtlich der Verwendung von Frischfaser- oder Recyclingkartonagen. Zudem prüfte das LGL, inwieweit die Lebensmittel durch die Verwendung geeigneter Barrieren vor Mineralölkontaminationen geschützt waren.

MOSH/POSH- und MOAH-Gehalte in den untersuchten Lebensmittelgruppen
Produkt Probenzahl MOSH/
POSH
< BG
und MOAH
< BG
MOSH/
POSH
> BG
und MOAH
< BG
MOSH/
POSH
> BG
und MOAH
> BG
Maximaler Gehalt
MOSH/
POSH (mg/kg)
Maximaler Gehalt
MOAH (mg/kg)
Anzahl Anzahl Anzahl
Reis 42 22 13 7 3,3 0,9
Teigwaren 42 28 9 5 36,0 0,8
Grieß 11 2 1 8 4,3 0,6
Soßenbinder 8 0 7 1 2,0 0,2
Paniermehl 6 2 3 1 1,5 0,2
Graupen 4 3 0 1 2,3 0,5
Haferflocken 3 2 0 1 2,9 0,3
Kartoffelpulverprodukte 3 0 1 2 1,8 0,4
Couscous 2 2 0 0 < 0,4 < 0,2
Weizenmehl 1 1 0 0 < 0,4 < 0,2
Müsli 1 0 1 0 1,7 < 0,2
Instantporridge 1 0 1 0 2,8 < 0,2
Haselnusskrokant 1 0 0 1 1,3 0,8
Trockensuppenpulver 1 0 1 0 12,4 < 0,2
Kakaopulver 1 0 0 1 5,4 0,3
Milchschokoladenstreusel 1 0 0 1 3,1 0,6
Gesamt 128 62 (Anteil: 48%) 37 (Anteil: 29%) 29 (Anteil: 23%)    
MOSH: Gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe
POSH: Gesättigte Kohlenwasserstoffe (polyolefin oligomeric saturated hydrocarbons), die in den Kunststoffen Polyethylen und Polypropylen enthalten sind. Werden diese Kunststoffe als Verpackungsmaterial eingesetzt, können POSH auf das Lebensmittel übergehen. POSH werden bei der Bestimmung der MOSH mit erfasst.
MOAH: Aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe
BG: Bestimmungsgrenze (für MOSH in trockenen Lebensmitteln: 0,4 mg/kg; für MOAH in trockenen Lebensmitteln: 0,2 mg/kg; Messunsicherheit: jeweils 40%)

MOSH

In 62 von 128 Lebensmitteln (48 %) waren weder MOSH noch MOAH nachweisbar. 37 Lebensmittel (29 %) enthielten lediglich MOSH. Auf Grundlage des derzeitigen toxikologischen Kenntnisstandes sind bei den ermittelten Gehalten dieser Lebensmittel keine gesundheitlichen Bedenken zu erwarten. Das LGL informierte in diesen Fällen über die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden die Hersteller über die Ergebnisse, damit diese im Sinne eines Minimierungsgebots für Mineralölkontaminationen auf die ermittelten Gehalte reagieren können.

MOAH

In 29 Lebensmitteln (23 %) konnte das LGL neben MOSH auch MOAH nachweisen. Insbesondere Grieß enthielt häufig MOAH (73 % der Proben). Aufgrund noch fehlender toxikologischer Daten ist eine abschließende Einschätzung des tatsächlichen Gefährdungspotenzials der untersuchten Proben derzeit nicht möglich. Es liegt jedoch ein Entwurf für eine nationale Verordnung vor, die einen nachweisbaren Übergang von MOAH aus Recyclingverpackungen auf Lebensmittel verbieten soll, wobei bis zu einer Nachweisgrenze von 0,5 mg/kg Lebensmittel der Übergang als nicht erfolgt gilt. Bei 14 dieser 29 Proben fand ein Übergang von MOAH von der Kartonverpackung auf das Lebensmittel statt. Das LGL verwendete die Nachweisgrenze aus dem oben genannten Entwurf der nationalen Verordnung als Richtwert, ob dieser Übergang als eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung des Lebensmittels angesehen werden kann. Eine dieser Proben überschritt diesen Richtwert analytisch-statistisch ausreichend sicher und wurde daher vom LGL beanstandet. In den anderen Fällen forderte das LGL über die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden die Hersteller auf, Verpackungen zu verwenden, die keine MOAH enthalten, oder die Lebensmittel durch die Verwendung geeigneter Barrieren zu schützen.

Das Kreisdiagramm zeigt die Verteilung der verwendeten Verpackungsarten für die untersuchten Lebensmittel. 
47 Proben waren in Frischfaserkarton/-papier verpackt, 30 Proben waren in Recyclingkartons verpackt und 51 Proben waren in einer Kunststoffverpackung. Bei einem der Frischfaserkartons, drei der Recyclingkartons und acht der Kunststoffverpackungen wurde eine Barriere gegen einen Übergang von Mineralölbestandteilen verwendet.

Abb.: Verpackungsaufbau der untersuchten Lebensmittel

Aktivitäten in der EU und in Deutschland

Aktuell sammelt die EU Daten zu Mineralölkontaminationen in Lebensmitteln, um die Exposition der europäischen Bevölkerung gegenüber Mineralölen zu ermitteln und zukünftig geeignete Maßnahmen abzuleiten. Für eine kurzfristige Verbesserung der Situation arbeiten auf nationaler Ebene die Länder und die Industrie derzeit gemeinsam an einem Minimierungskonzept. Das LGL beteiligt sich durch die Bereitstellung von Untersuchungsdaten an dem von der EU initiierten Monitoring und dem nationalen Minimierungskonzept und wird daher die Untersuchungen auch im Jahr 2019 fortsetzen.