Entwurmungsaktionen bei Wild in Tschechien -
Führt grenzüberschreitender Wildwechsel zu einer Rückstandsbelastung von in Bayern erlegten Wildschweinen?

In der Tschechischen Republik wurde Anfang 2013 ebenso wie zu Anfang des vergangenen Jahres eine Entwurmungsaktion bei frei lebendem Wild auch in grenznahen Regionen zu Bayern mit den Wirkstoffen Ivermectin, Rafoxanid und Mebendazol durchgeführt.

Diese pharmakologisch wirksamen Stoffe sind in der EU für die Anwendung bei Säugetieren allgemein bzw. beschränkt auf einzelne Arten zugelassen: Ivermectin für alle Säugetierarten, Rafoxanid jedoch nur beschränkt auf die Tierarten Rind und Schaf, Mebendazol auf Schaf, Ziege und Pferd. Erst nach Einhaltung einer Wartezeit dürfen von behandelten Tieren Lebensmittel gewonnen werden.

Allerdings kann bei einer Verabreichung von Arzneimitteln an frei lebende Tiere nicht kontrolliert werden kann, welches Tier in welchem Umfang an den Wildfütterungsstellen mit Wirkstoff versetztes Futter aufnimmt. Aus diesem Grund war es in der Tschechischen Republik während der gesamten Entwurmungsaktion und eines daran anschließenden tierartabhängigen Zeitraumes von zwei bis neun Wochen verboten, Wildfleisch aufgrund möglicher Arzneimittelrückstände zu verkaufen.

Situation in Deutschland

Abbildung eines Wilschweins

In Deutschland werden Entwurmungsaktionen bei frei lebendem Wild nicht durchgeführt. Wegen des länderübergreifenden Wildwechsels besteht jedoch die Möglichkeit, dass Wild in der Tschechischen Republik Entwurmungsmittel aufnimmt, nach Bayern wechselt und dort erlegt wird, bevor die Wartezeit abgelaufen ist. In Lebensmitteln, die von solchem Wild gewonnen werden, können dann Rückstände von Entwurmungsmitteln enthalten sein.

Deutschland galt während der Behandlungszeiten in Tschechien und der anschließenden Wartezeiten eine Schonzeit für Rot-, Dam-, Reh-, Muffel- und Gamswild. Damit wurden in diesem Zeitraum in Deutschland abgesehen von Kleinwild und Wildgeflügel lediglich Wildschweine (Frischlinge, Überläufer) bejagt.

Die Jagdverbände waren über die Entwurmungsaktion informiert und die Jäger waren zu Eigenkontrollen verpflichtet.

Probennahme

Ergänzend zu den Kontrollen der Jägerschaft hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Rahmen von Schwerpunktuntersuchungen zur Einschätzung eines möglichen Verbraucherrisikos aus allen an Tschechien angrenzenden Landkreisen Leberproben von Wildschweinen untersucht, die während der in Tschechien für Wildschweine verfügten Wartezeit in grenznahen Gebieten erlegt wurden. Leber ist als Untersuchungsmaterial besonders geeignet, da in diesem Organ nach einer Aufnahme höhere Rückstände der verabreichten Stoffe und ihrer Metaboliten zu erwarten sind.

Die Proben wurden mit Hilfe einer LC-MS/MS-Multimethode auf Rückstände von Ivermectin, Mebendazol und Rafoxanid sowie von fünfzehn weiteren Entwurmungsmitteln und ausgewählte Stoffwechselabbauprodukte untersucht.

Weder in den im Jahr 2012 untersuchten vierzehn Wildschweinlebern noch in den im Jahr 2013 untersuchten fünfzehn Proben waren Rückstände der drei in Tschechien angewendeten oder anderer Entwurmungsmittel feststellbar. Die Stichproben konnten den Hinweis auf eine mögliche Belastung von Wildschweinen aus grenznahen Regionen zu Tschechien aufgrund der durchgeführten Entwurmungsaktion nicht stützen.

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