Vertrauliche Hinweise auf Betriebe, die mit Lebensmitteln nicht sachgerecht umgehen oder auf Verstöße gegen den Tierschutz in Nutztierhaltungen.
Sie haben den aus Ihrer Sicht berechtigten Verdacht, dass in einem Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht oder Nutztiere hält, nicht sach- und tierschutzgerecht vorgegangen wird.
Zum Beispiel
- Sie erkennen Mängel in der Betriebshygiene.
- Sie vermuten Manipulationen von Verpackung und Kennzeichnung.
- Sie beobachten den Umgang, den Handel oder die Verwendung von verdorbenen Lebensmitteln.
- Sie erkennen Mängel im Ernährungs- oder Pflegezustand von Nutztieren
- Sie beobachten Nutztiere mit offensichtlichen Krankheitserscheinungen wie Lahmheiten oder Festliegen
Für diese Fälle stellt Ihnen das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ein Kontaktformular für eine vertrauliche Information zur Verfügung.
Der Betrieb, das Unternehmen, auf das sie hinweisen möchten, sollte seinen Sitz in Bayern haben.
Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass leichtfertig oder wider besseres Wissen unrichtige Angaben gemacht wurden. Im Rahmen eines eventuell nachfolgenden Strafverfahrens obliegt die Entscheidung über die vertrauliche Behandlung von Informationen im Übrigen den Strafverfolgungsbehörden.
Wenn Sie persönliche Nachteile für sich befürchten, können Sie Ihre Informationen anonym geben. Ihr Hinweis muss jedoch vor Ort überprüfbar oder in anderer Form zu beweisen sein. Hinweis:
Das Formular ist nicht vorgesehen für Kunden, die ein Lebensmittel gekauft haben, das nicht Ihren Erwartungen entspricht. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Vertrauliche Hinweise an die Vertrauenspersonen Lebensmittelsicherheit und Tierschutz
*) = Pflichtfeld
Hinweis
Das Formular ist nicht vorgesehen für Kunden, die ein Lebensmittel gekauft haben, das nicht Ihren Erwartungen entspricht. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Bitte beachten Sie:
Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass leichtfertig oder wider besseres Wissen unrichtige Angaben gemacht wurden. Im Rahmen eines eventuell nachfolgenden Strafverfahrens obliegt die Entscheidung über die vertrauliche Behandlung von Informationen im Übrigen den Strafverfolgungsbehörden.
Wenn Sie persönliche Nachteile für sich befürchten, können Sie Ihre Informationen anonym geben. Ihr Hinweis muss jedoch vor Ort überprüfbar oder in anderer Form zu beweisen sein.