Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen

I. Berufsbild

Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Gesundheitsdienst im Aufgabenbereich des fachlichen Schwerpunkts Hygienekontrolldienst mit dem Einstieg in der 2.Qualifikationsebene bei einer unteren Behörde für Gesundheit (Gesundheitsamt) und werden insbesondere in den unten aufgeführten Aufgabenbereichen tätig. Sie unterstehen der Aufsicht der vorgesetzten Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes oder der sonstigen Vorgesetzten und sind an deren Vorgaben und Weisungen gebunden.

  • Infektionsschutz
  • Infektionshygiene in Krankenhäusern und weiteren öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen
  • Trinkwasserhygiene, Badebeckenwasserhygiene, Badegewässerhygiene
  • Umwelthygiene
  • Überwachung der entsprechenden Einrichtungen, Ermittlungen, Beratung von Betreibern bzw. Betroffenen, ggf. Veranlassung von Abhilfe- und Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation und Gesundheitsberichterstattung

Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung kann hier (PDF, 50 KB) heruntergeladen werden.

II. Der Weg zum Beruf

Rechtliche Grundlagen:

Die Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen können in Bayern nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Hierfür gelten die in § 2 der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Hygienekontrolldienst in der Fachlaufbahn Gesundheit (FachV-HygkontrD) vom 9. September 1990 (GVBl S. 463, BayRS 2038-3-2-15-I), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. April 2015 (GVBl S. 149) genannten Voraussetzungen.

Einstellungsbehörde:

Für die Einstellung der Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen bei den 71 Landratsämtern (Gesundheitsverwaltung) in Bayern sind die (Bezirks-) Regierungen zuständig:

  • Regierung von Oberbayern, 80534 München,
  • Regierung von Niederbayern, 84023 Landshut,
  • Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg,
  • Regierung von Oberfranken, 95420 Bayreuth,
  • Regierung von Mittelfranken, 91511 Ansbach,
  • Regierung von Unterfranken, 97064 Würzburg,
  • Regierung von Schwaben, 86145 Augsburg.

Für die Einstellung bei den fünf kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern sind zuständig:

  • Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München,
  • Stadtverwaltung, Maximilianstr. 4, 86145 Augsburg,
  • Stadtverwaltung, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg,
  • Stadtverwaltung, Rathausplatz 4, 85024 Ingolstadt,
  • Stadtverwaltung, Marktplatz 3, 87668 Memmingen.

Regelungen außerhalb Bayerns sind bei den dort zuständigen Landesbehörden zu erfragen.

Einstellungsvoraussetzungen:

Bei den Landratsämtern (Gesundheitsverwaltung) in Bayern werden nur Bewerber oder Bewerberinnen eingestellt, die die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nrn. 1-3 FachV HygkontrD erfüllen. Die Einstellungsvoraussetzungen außerhalb Bayerns sind bei den dort zuständigen Landesbehörden zu erfragen

III. Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Gesundheit fachlicher Schwerpunkt Hygienekontrolldienst

Veranstalter:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL), Akademie Nord, Rathausgasse 4 in 91126 Schwabach.

Zielgruppe:

Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen der Landratsämter / Gesundheitsämter.

Zugangsvoraussetzungen:

Die Lehrgangsteilnehmer und Lehrgangsteilnehmerinnen sollen bereits sechs Monate an einem Landratsamt /Gesundheitsamt als Hygienekontrolleur bzw. Hygienekontrolleurin tätig gewesen sein.

Inhalt:

Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus drei Modulen mit 600 UE mit folgenden Themenbereichen:

1. Modul Grundlagen

  • Kommunikation- und Konfliktlösungstechniken
  • Verwaltungshandeln
  • Medizinische und biologische Grundlagen
  • Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung

2. Modul Infektionsschutz

  • Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
  • Hygiene in medizinischen, öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen
  • Infektionsepidemiologie

3. Modul Umwelthygiene

  • Umweltbezogener Gesundheitsschutz
  • Wasserhygiene
  • Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit

Zwischen Modul II und Modul III findet das zweiwöchige Laborpraktikum am LGL statt.

Prüfung:

Am Ende jedes Moduls steht eine schriftliche Prüfung. Der Lehrgang wird mit einer mündlichen Prüfung über den gesamten Stoff des Lehrgangs beendet. Details können der FachV-HygkontrD entnommen werden.

Dauer und Termine:

Aktueller Lehrgang 2022/23:

  • Modul I vom 12. September 2022 bis 28. Oktober 2022
  • Modul II vom 16. Januar 2023 bis 10. März 2023
  • Modul III vom 05. Juni 2023 bis 04. August 2023

Nächster Lehrgang 2023/24:

  • Modul I vom 18. September 2023 bis 03. November 2023
  • Modul II vom 15. Januar 2024 bis 08. März 2024
  • Modul III vom 27. Mai 2024 bis 26. Juli 2024

Ort:

Der Präsenzunterricht findet normalerweise am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in der Akademie Nord in Schwabach statt.

Für die Zukunft ist ein Blended Learning Format in Planung, d. h. Präsenzunterricht und Fernlern-Einheiten finden im Wechsel statt.

Lehrgangsgebühr:

Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus den Landratsämtern in Bayern entstehen keine Kosten.
Für die Gäste aus den Kommunen in Bayern und anderen Bundesländern wird eine Lehrgangsgebühr von 1200 € erhoben.

Ansprechpartner:

Lehrgangsteam: