Aviäres Influenzavirus des Subtyps A(H5N8) - Risikoeinschätzung für Menschen

Im Februar 2021 wurde erstmalig eine Infektion beim Menschen mit dem für Vögel hochpathogenen (stark krankmachenden) aviären Influenzavirus des Subtyps A(H5N8) nachgewiesen (WHO Bericht 2021). Dieser Virus-Subtyp ist bereits seit einigen Jahren bekannt. Es gibt weiterhin keine Hinweise für eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung mit aviären Influenzaviren. Bisher beobachtete Genmutationen in H5N8 haben eine Überschreitung der Speziesbarriere von Vogel zu Mensch nicht begünstigt.
Krankheitsverläufe beim Menschen bisher waren asymptomatisch oder mild (ECDC Bericht 2021).

Nach bisherigen Erfahrungen mit anderen hochpathogenen aviären Influenza-Virus-Subtypen scheint es nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zur Übertragung der Viren vom Tier auf den Menschen zu kommen. Auch bei den im Februar 2021 gemeldeten Fällen (Mitarbeitende einer Geflügelfarm in Russland) wird direkter Kontakt zu den Tieren als Übetragungsweg angenommen (WHO Bericht 2021).

Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel findet, sollte dennoch unbedingt einen direkten Kontakt vermeiden und sich an die zuständige Veterinärbehörde wenden.

Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine Übertragung des Erregers H5N8 über infizierte Lebensmittel theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Es gibt bisher keine Belege für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren (Mitteilung des BfR Nr. 007/2021 vom 23. Februar 2021 (PDF, 33 KB)). In jedem Fall sollten aber bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten die allgemeinen Hygieneregeln befolgt werden (Sieben Hauptregeln zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln)

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