Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Jeder Betrieb ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Arbeitsbelastungen zu ermitteln (vgl. § 5 ArbSchG). Liegen diese in kritischer Ausprägung vor, müssen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung eben dieser ergriffen werden. Seit 2013 sind bei der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen bei der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6). Die Gefährdungsbeurteilung dient dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigen, da Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden. Die Gefährdungsbeurteilung fungiert auch als zentrales Steuerungsinstrument der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Die Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie sieht bei der Planung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sieben Prozessschritte vor: 1. Festlegen von Tätigkeiten/Bereichen; 2. Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit; 3. Beurteilung der psychischen Belastung der Arbeit; 4. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen; 5. Wirksamkeitskontrolle; 6. Aktualisierung/Fortschreibung und 7. Dokumentation.

Was wird beurteilt?

Bei der Gefährdungsbeurteilung werden alle psychischen Belastungen mit Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit untersucht. Es geht bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung und Gesundheit der Beschäftigten. Auch bei der psychischen Gefährdung am Arbeitsplatz geht es um die Beurteilung und Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Tätigkeitsmerkmalen. Wie bei allen anderen Gefährdungsfaktoren wird nicht die Beanspruchung der Beschäftigten, sondern die Belastung durch Arbeitstätigkeit und –umgebung ermittelt. Daher besteht auch keine Notwendigkeit, die psychische Gefährdungsbeurteilung in einem gesonderten Prozess durchzuführen. Diese kann in den Gesamtprozess der Gefährdungsbeurteilung integriert werden.

Wie können psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfasst werden?

Um die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen, bieten sich verschiedene Methoden an. Psychische Belastungen können mit Hilfe von Fragebögen oder Checklisten erfasst werden. Hier sollte vorrangig auf validierte und bewährte Erhebungsinstrumente zurückgegriffen werden. Psychische Belastungen können ebenfalls durch Workshops oder Beobachtungsanalysen ermittelt werden. Bei der Wahl der Methode spielt selbstverständlich auch die Unternehmensgröße eine Rolle.

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