Erlaubniserteilung für Hundeausbilder

Seit August 2014 benötigt jeder, der für Dritte Hunde gewerbsmäßig ausbildet oder die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter gewerbsmäßig anleitet, eine Erlaubnis. Dies ist im Tierschutzgesetz festgelegt. Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss dem zuständigen örtlichen Veterinäramt (angesiedelt bei den jeweiligen Landratsämtern) die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Nach Übereinkunft einer speziell für dieses Thema gegründeten Projektgruppe des Bundes und der Länder, in der auch das LGL vertreten ist, wurden bestimmte Ausbildungen anerkannt. Liegen diese Ausbildungen nicht vor, muss die Sachkunde durch ein Fachgespräch beim zuständigen Veterinäramt nachgewiesen werden. Die Durchführung des Fachgesprächs wurde in Bayern einheitlich geregelt. Es besteht aus drei Teilen: schriftlich, mündlich und praktisch. Da Hundeausbilder über ein sehr spezifisches Fachwissen verfügen müssen, werden in Bayern verpflichtend speziell geschulte externe Sachverständige zur mündlichen und praktischen Prüfung hinzugezogen.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung erhält der betroffene Personenkreis kostenlos eine Literaturliste, eine Übersicht über die Themengebiete sowie einen exemplarischen Fragebogen für den mündlichen und praktischen Prüfungsteil. Die Themengebiete wurden in der Projektgruppe abgestimmt und waren Grundlage für einen Fragenkatalog, den das LGL gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Tierschutz der LMU München ausgearbeitet hat. Dieser standardisierte Ablauf garantiert ein bayernweit einheitliches Niveau und schafft vergleichbare Grundvoraussetzungen für jeden Prüfungskandidaten.

Fazit

In Bayern werden seit Mitte August 2014 Fachgespräche durchgeführt.
Insgesamt sind die bisherigen Erfahrungen durchaus positiv. Manche Hundetrainer beklagten, dass sie sich nach jahrelanger Tätigkeit jetzt einer Prüfung unterziehen sollen. „Hundeausbilder“ ist jedoch keine geschützte Berufsbezeichnung. Durch die tierschutzrechtliche Erlaubnispflicht wird ein fachlicher Mindeststandard jeder Hundeschule sicher gestellt.. Die neue Erlaubnispflicht trägt damit maßgeblich zum tiergerechten Umgang mit Hunden bei.

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