Einstellung der Tollwut-Titerbestimmungen für Hunde und Katzen im Reiseverkehr

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist am 5. August 2009 auf eigenen Antrag aus der Liste der Laboratorien gestrichen worden, die für die Überprüfung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung bei Haustieren zugelassen sind (vgl. Entscheidung der Kommission vom 5. August 2009 zur Änderung von Anhang I der Entscheidung 2004/233/EG hinsichtlich der Deutschland betreffenden Einträge im Verzeichnis der Laboratorien, die zur Überprüfung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung bei bestimmten als Haustiere gehaltenen Fleischfressern zugelassen sind).

Damit können ab diesem Zeitpunkt Proben zur Tollwut-Titerbestimmung bei Haustieren vom LGL leider nicht mehr angenommen werden.
Eine Auflistung der Laboratorien in Deutschland, die zur Titrierung von Tollwutantikörpern zugelassen sind (z. B. für Untersuchungen im Reiseverkehr), ist auf der Homepage der Europäischen Kommission verfügbar.

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