Laserpointer - Überprüfungen 2012

Laserpointer bestehen aus einem Halbleiterlaser und einer fokussierenden Optik, sodass sie aufgrund ihres dünnen Lichtstrahls sehr gut als "Zeigestock" für projizierte Bilder bzw. Vortragsfolien benutzt werden können. Die Licht-Ausgangsleistung im Spektralbereich von 400 bis 700 nm solcher Laserpointer ist durch gesetzliche Vorgaben (DIN EN 60825-1) auf 1 mW beschränkt. In der Presse wird immer wieder berichtet, dass mit Laserpointern hoher Leistung Blendversuche z.B. an Piloten im Landeanflug oder in Fußballstadien unternommen wurden. Um zu untersuchen welche Ausgangsleistung von Laserpointern problemlos im Internet erworben werden kann, wurden vom Gewerbeaufsichtsamt Regensburg im Jahr 2012 über EBAY 10 Laserpointer verschiedener Anbieter gekauft und in der Geräteuntersuchungsstelle vermessen. Die Ergebnisse sind in untenstehender Grafik dargestellt.

Balkendiagramm

Abbildung 1: Messergebnisse der Laserausgangsleistung

Es zeigte sich, dass nur 3 Laserpointer die gesetzliche Vorgabe einhielten. Die maximale Leistung der gemessenen Laserpointer betrug 66,8 mW. Die Gefahren, die von Laserpointern ausgehen, werden in dem VIS-Artikel "Laserpointer" dargestellt.

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