Pressemitteilung

09.01.2025
Nr. 01/2025

Gesundheit

LGL rät zu einem vorsichtigen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln - Inhaltsstoffe teilweise wesentlich höher als empfohlen

Neues Jahr, neues Glück. Dazu sollen vor allem gute Vorsätze wie beispielsweise mehr Sport und eine gesündere Ernährung beitragen. Oftmals werden dabei auch Nahrungsergänzungsmittel als Möglichkeit angesehen, seinem Körper etwas Gutes zu tun. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weist jedoch darauf hin, dass gesunde Personen, die sich ausgewogen ernähren, prinzipiell nicht auf Nahrungsergänzungsmittel angewiesen sind. Im Gegenteil: Deren Einnahme kann mitunter sogar zu schweren gesundheitlichen Einschränkungen führen. Denn häufig enthalten Nahrungsergänzungsmittel Mineralstoffe und Vitamine, deren Konzentration um ein Vielfaches über den empfohlenen täglichen Einnahmemengen liegt. 

„Eine langfristig zu hohe Aufnahme von essentiellen Nährstoffen über Nahrungsergänzungsmittel kann ebenso nachteilige Wirkungen nach sich ziehen, wie eine Unterversorgung. Zu viel Jod beispielsweise kann der Schilddrüse schaden und Zink in hohen Dosen kann zu neurologischen Einschränkungen oder Anämie führen“, warnt Prof. Dr. Christian Weidner, Präsident des LGL. Insbesondere die hohe Konzentration der Inhaltsstoffe sowie damit verbundene Werbeaussagen erwecken den Eindruck positiver Effekte und verleiten viele Menschen zum Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln. „Viel hilft nicht automatisch viel, im Gegenteil. Lediglich in Einzelfällen kann es nach Absprache mit der Hausärztin oder dem Hausarzt sinnvoll sein, bestimmte Nährstoffe zusätzlich zuzuführen, zum Beispiel Folsäure während der Schwangerschaft“, fügt Weidner hinzu.

Das LGL untersucht Nahrungsergänzungsmittel stichprobenhaft und stellt dabei regelmäßig fest, dass die Beanstandungsquote im Hinblick auf Kennzeichnung, Bewerbung und stoffliche Zusammensetzung einschließlich möglicher gesundheitlicher Risiken bei Nahrungsergänzungsmitteln ungleich höher ist als bei anderen Lebensmittelgruppen. Neben hohen Konzentrationen von Vitaminen und Mineralstoffen werden zudem in manchen Produkten Stoffe nachgewiesen, die gar nicht enthalten sein dürften, darunter z. B. nicht zugelassene neuartige Lebensmittel. Problematisch können zudem Nahrungsergänzungsmittel sein, die ausgefallene Pflanzenextrakte enthalten, da zu vielen dieser pflanzlichen Präparate bisher nur unzureichende Informationen zu den Inhaltsstoffen sowie kaum Studien zu positiven oder negativen Wirkungen vorliegen. Somit können auch nachteilige Effekte auf die Gesundheit aufgrund der aktuellen Datenlage derzeit nicht sicher ausgeschlossen werden. Des Weiteren findet man auch Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt, die aufgrund des zu hohen Gehaltes an pharmakologisch wirksamen Stoffen nicht als Lebensmittel verkehrsfähig sind, allerdings auch keine Zulassung als Arzneimittel besitzen. Das Inverkehrbringen von zulassungspflichtigen Arzneimitteln ohne Arzneimittelzulassung kann eine Straftat darstellen. 

Zwar werden im Zuge der Lebensmittelkontrolle regelmäßig Erzeugnisse beanstandet, die Anzahl der verschiedenen Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt wächst aber stetig. Insbesondere im Internet ist die Auswahl an entsprechenden Produkten mit allen erdenklichen Wirkstoffen und gesundheitsbezogenen Aussagen mittlerweile riesig. Daher rät Weidner: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor einem Kauf erst einmal über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Einnahme des Nahrungsergänzungsmittels informieren und dazu auch die empfohlenen täglichen Aufnahmemengen der beworbenen Vitamine und Mineralstoffe berücksichtigen, beispielsweise über die Deutsche Gesellschaft für Ernährung. Eine Rücksprache mit der Hausärztin bzw. dem Hausarzt ist generell sinnvoll, auch um mögliche Wechselwirkungen mit eingenommenen Arzneimitteln zu vermeiden. Im Zweifel sollte gänzlich vom Kauf abgesehen werden.“ Unter www.dge.de/wissenschaft/referenzwerte stellt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr zur Verfügung.

Hintergrundinformationen zu Nahrungsergänzungsmitteln
Durch ihre Aufmachung und Darreichungsform – zum Beispiel Kartonschachteln mit Tablettenblistern, Kapseln oder Tropffläschchen – ähneln Nahrungsergänzungsmittel auf den ersten Blick häufig Arzneimitteln. Im Gegensatz zu Arzneimitteln, die erst nach einem strengem behördlichen Zulassungsverfahren (unter anderem mit Nachweis ihrer Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit) in den Verkehr gebracht werden dürfen und fortlaufend am Markt überwacht werden, gelten Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel. Sie müssen lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden, einer behördlichen Prüfung vor dem Inverkehrbringen bedarf es nicht. Ihre Kontrolle erfolgt (wie bei anderen Lebensmitteln auch) stichprobenartig durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden. 
Nahrungsergänzungsmittel dürfen als Lebensmittel auch keine arzneiliche Wirkung haben oder diese für sich beanspruchen, sie sollen lediglich die Ernährung ergänzen. Aussagen, die Nahrungsergänzungsmitteln Eigenschaften zur Prävention oder Therapie von Erkrankungen zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften erwecken, sind deshalb nicht zulässig.

Weiteres auch im LGL-Flyer „Nahrungsergänzungsmittel – Eine preiswerte Alternative zu Arzneimitteln?“. 


Über das LGL

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.