Pressemitteilung

08.04.2011
Nr. 07/11

Erlanger Runde: Aktuelles zur Zusammensetzung, zu rechtlichen Regelungen und zu Untersuchungsergebnissen von Haarfarben

„Ich färbe nicht, ich töne nur" – Aktuelles zur Zusammensetzung, zu rechtlichen Regelungen und zu Untersuchungsergebnissen von Haarfarben

+++ Das vorübergehende Tönen der Haare wird häufig als weniger starker Eingriff in die Haarstruktur angesehen als das permanente Färben. Es gibt jedoch Produkte, die unter Namen wie „Intensivtönung" angeboten werden und sich chemisch kaum von Oxidationshaarfarben unterscheiden. Generell werden zur Haarfärbung unterschiedliche Blondier- oder Haarfärbemittel eingesetzt, die aus vielen verschiedenen chemischen Inhaltsstoffen zusammengesetzt sind. +++

In ihrem Vortrag erläutern die Referentinnen Dr. Cornelia Walther und Dr. Ingrid Neudorfer-Schwarz, welche unterschiedlichen Färbeprinzipien es gibt, welche Stoffe für eine vorübergehende oder permanente Farbveränderung notwendig sind und welche rechtlichen Regelungen bestehen. Auch Untersuchungsergebnisse des LGL zu Haarfärbeprodukten werden vorgestellt. Die Lebensmittelchemikerinnen untersuchen im Schwerpunktlabor Kosmetik/Tabak des LGL Kosmetikprodukte aus ganz Bayern.

Der öffentliche Vortrag im Rahmen der Erlanger Runde findet statt am

Dienstag, 12. April, um 15 Uhr
im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Hörsaal, 1. Stock
Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen.

Hinweis für Redaktionen:
Die „Erlanger Runde" ist eine öffentliche Veranstaltung mit Vortrag und Diskussion. Bereits um 14:30 Uhr stehen die Referentinnen für Fragen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich hierfür vorab bei der Pressestelle des LGL. Die Terminübersicht 2011 finden Sie hier: http://www.lgl.bayern.de/aktuell/veranstaltungen/doc/er_terminvorschau_2011.pdf

Wir bitten um Terminveröffentlichung.