Pressemitteilung

30.04.2008
Nr. 17/08

Verbrauchersicherheit

Vorsorgliche und rasche Beprobung von Sonnenblumenöl und Wein aufgrund europäischer Schnellwarnung

Mit einer vorsorglichen und raschen Beprobung reagierten die Lebensmittelüberwachungsbehörden auf die Warnungen durch das europäische Schnellwarnsystem:

Ukrainisches Sonnenblumenöl

Nach der ersten Warnmeldung, dass ein in der Ukraine hergestelltes mit Mineralöl verunreinigtes Sonnenblumenöl nach Westeuropa geliefert worden war, forderte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-sicherheit (LGL) sofort vorsorglich bayernweit Proben an. Die Proben werden in den nächsten Tagen am LGL in Oberschleißheim analysiert. Nach neueren Erkenntnissen wurde ein Teil des Sonnenblumenöls in Spanien in eine Fettmischung weiter verarbeitet und von dort in dieser Form auch in einen Betrieb nach Bayern geliefert. Nach aktuellem Sachstand ist diese Ware nicht weiter verarbeitet worden und nicht in Verkehr gelangt, sie ist in dem belieferten Betrieb gesperrt. Die betreffende Ware ist beprobt, erste Untersuchungsergebnisse werden Mitte nächster Woche vorliegen. Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass nach den bisher bekannten Untersuchungen von dem Öl keine Gesundheitsgefährdung für Menschen ausgehe.

Italienischer Billigwein

Bereits in den vergangenen Wochen hatte das LGL aufgrund einer Schnellwarnung aus Italien umgehend insgesamt 82 Proben italienischer Weine angefordert, von denen 40 bereits untersucht sind. Lediglich bei einer Probe besteht der Verdacht auf Zusatz von Glycerin, wie es nicht bereits natürlicherweise im Wein vorkommt (sogenanntes technisches Glycerin). In der zusätzlichen Beimischung von Glycerin, um den Wein vollmundiger zu machen, liegt eine Verbrauchertäuschung. Bei den übrigen Proben konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Gesundheitsgefährdende Stoffe wurden bislang in keinem Wein nachgewiesen.