Pressemitteilung

11.10.2012
Nr. 31/12

Gesundheit

Bereit für die Schule mit der Schuleingangsuntersuchung – Kinder werden frühzeitig gefördert

+++ Mit der Einschulung beginnt für die Kinder ein wichtiger Lebensabschnitt. Um sicherzustellen, dass es den Kindern gut geht und sie den Anforderungen der Schule gewachsen sind, steht derzeit nun wieder in den bayerischen Gesundheitsämtern, Kindergärten und Schulen die Schuleingangsuntersuchung für die ABC-Schützen des Schuljahres 2013/2014 an. Darüber informierte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen. Die Eltern erhalten dazu von ihrem zuständigen Gesundheitsamt eine Einladung. Sozialmedizinische Assistentinnen erfragen die gesundheitliche Vorgeschichte, messen Gewicht und Größe und überprüfen die empfohlenen Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere die U9, auf Vollständigkeit. Zudem untersuchen sie das Seh- und Hörvermögen, die sprachliche und motorische Entwicklung und die Auge-Hand-Koordination der Kinder. Diese verpflichtende Screeninguntersuchung kann auch eine Hilfestellung bei der Entscheidung sein, ob ein Kind eventuell später eingeschult wird. Sind die Befunde auffällig, fehlt die Kinder-Vorsorgeuntersuchung U9 oder wünschen die Eltern dies, wird das Kind durch den Schularzt weiter untersucht. LGL-Präsident Dr. Andreas Zapf: „Das Screening ist wichtig, um gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Zum Beispiel werden Besuche beim Augenarzt oder Krankengymnastik empfohlen.“ +++

Das LGL wertet jährlich die anonymisierten Daten der jeweils rund 120.000 bayerischen Schulanfänger aus. Zusätzlich zu den individuellen Förderungsmöglichkeiten für die Kinder erhalten die Behörden durch das flächendeckende Screening einen Gesamtüberblick über den Gesundheits- und Entwicklungsstand der künftigen Erstklässler. Daraus lassen sich gesundheitspolitische Konzepte zur Prävention und Gesundheitsförderung ableiten. So hat sich beispielsweise der Impfschutz der bayerischen Kinder in den letzten Jahren durch gezielte Kampagnen, die auf diesen Daten beruhen, deutlich verbessert. Eine zusätzliche Maßnahme zur Verbesserung der Datengrundlage besteht in einer weiteren Erfassung der Impfraten in verschiedenen Altersgruppen und Lebensbereichen. Eine Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) sieht eine auf drei Jahre befristete Verpflichtung vor, Impfbücher und Impfbescheinigungen bei der Schuleingangsuntersuchung und weiteren schulischen Impfberatungen (z. B. bei Schülern in 6. Klassen in Bayern) vorzulegen. Die beabsichtigte Gesetzesänderung wird voraussichtlich Ende des Jahres 2012 in Kraft treten.

Weitere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung unter

http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lgl_ges_00002.htm