Pressemitteilung

26.09.2022
Nr. 32/2022

Tiergesundheit

Welt-Tollwuttag am 28. September: LGL informiert über laufendes Monitoring und weist auf Reiseimpfung für Fernziele hin

Seit 2008 ist Deutschland frei von klassischer Tollwut. Dieser Erfolg beruht auf effektiven Bekämpfungsmaßnahmen, allen voran der Immunisierung von Füchsen durch Impfköder. Weltweit ist die Viruserkrankung nach Angaben der WHO jedoch immer noch für rund 60.000 Todesfälle pro Jahr verantwortlich, fast die Hälfte davon sind Kinder. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) überwacht den Tollwutstatus in Bayern durch Montoringuntersuchungen. 

Eine Infektionsgefahr für Mensch und Tier besteht nach wie vor durch illegal importierte Tiere oder bei Fernreisen in bestimmte Gebiete in Asien und Afrika. In diesen Gebieten infizieren sich die meisten mit der tödlichen Krankheit durch den Biss streunender Hunde. Erreger der klassischen Tollwut ist das Rabiesvirus (RABV). Es wird durch den Speichel von infizierten Tieren übertragen, entweder bei einem Biss oder bei Kontakt mit den Schleimhäuten oder verletzten Hautstellen. Das Virus infiziert Zellen des Zentralen Nervensystems. Nach Auftreten erster Symptome verläuft die Erkrankung in der Regel tödlich. 

Keine Tollwutfälle in Bayern

Die Freiheit von der klassischen Tollwut in der Wildtierpopulation Bayerns überwacht das LGL gemäß der Tollwut-Verordnung anhand der Untersuchung von Indikatortieren, nämlich verendet aufgefundene oder auffällig erlegte Wildtiere, vorrangig Füchse. Im Jahr 2021 wurden Proben von 73 Füchsen und 25 weiteren heimischen Wildtieren, wie zum Beispiel Dachs, Marder, Reh und Wildschwein untersucht. Im ersten Halbjahr 2022 untersuchte das LGL 50 Proben von Füchsen sowie 6 Proben von sonstigen heimischen Wildtieren. Keines der Tiere war mit dem Tollwutvirus infiziert. Das LGL untersucht auch Proben von Haus- und Nutztieren nach klinischer Indikation auf Tollwutinfektionen. Die beiden einzigen seit 2008 am LGL diagnostizierten klassischen Tollwutinfektionen betrafen nicht korrekt importierte Tiere. Im Jahr 2010 war ein RABV-infizierter Welpe aus Bosnien-Herzegowina nach Bayern gebracht worden, im Jahr 2013 ein weiterer aus Marokko. In beiden Fällen wurde über vergleichende Analysen der Genom-Sequenzen das Virus klar den Ursprungsländern zugeordnet. Eine Ausbreitung der Infektion wurde verhindert. Um eine erneute Einschleppung nach Deutschland zu verhindern, müssen die rechtlichen Vorgaben für den Reiseverkehr von Haustieren wie Hund- und Katze unbedingt beachtet werden. So ist zum Beispiel die Einreise nach Deutschland aus bestimmten Ländern nur mit dokumentierter und überprüfter Tollwut-Schutzimpfung erlaubt. 

Sonderfall Fledermaustollwut

Die nach wie vor auch in Bayern präsente „Fledermaustollwut" wird durch andere mit RABV verwandte Viren ausgelöst. Die Gefahr nach einer Übertragung auf den Menschen ist prinzipiell die gleiche wie bei der klassischen Tollwut. Am LGL werden daher jährlich bis zu 200 in Bayern heimische Fledermäuse untersucht. Im Rahmen dieser Untersuchungen wies das LGL seit 2012 bisher in sechs Fällen eine Infektion mit einem Fledermaus-Lyssavirus nach. 
Gegen Fledermaustollwut gibt es eine wichtige und zugleich sicher vor Infektion schützende Präventivmaßnahme: Fledermäuse sollten ohne entsprechende Fachkenntnis und Schutz nicht angefasst werden. Ehrenamtliche Fledermausbetreuerinnen und Betreuer der Landkreise und Städte stehen im Bedarfsfall für Fragen zur Verfügung. 

Impfung bei Fernreisen oder beruflichem Kontakt zu Fledermäusen

Effektiven Schutz bei Kontakt mit dem Erreger bietet ausschließlich die Tollwutimpfung. Man unterscheidet zwischen der Tollwutimpfung als Vorsorge und der Impfung, die nach Tollwutkontakt vorgenommen wird, denn auch nach einer Infektion ist eine Impfung noch möglich. Eine vorbeugende Impfung wird derzeit Personen empfohlen, die engen Kontakt zu Fledermäusen haben und bei Reisen in Gebiete, in denen die Tollwut endemisch ist. Dies ist beispielsweise in Indien, Südostasien und Afrika der Fall. Bei Reisen in die Türkei empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Tollwutimpfung, wenn Tierkontakte wahrscheinlich sind. Nach Kontakt zu einem tollwutverdächtigen Tier empfiehlt es sich, rasch ärztlichen Rat einzuholen. 

Weitere Informationen finden Sie unter
Tiergesundheit: Tollwut (Rabies, klassische Tollwut, terrestrische Tollwut) (bayern.de)
Tiergesundheit: Tollwut-Monitoring (bayern.de)
Koordinationsstellen für Fledermausschutz - LfU Bayern

 


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit.
Am LGL sind verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Lebensmittelchemiker, Ärzte, Tierärzte, Ingenieure, Physiker, Psychologen, Ökotrophologen, Chemiker, labortechnische Fachkräfte, Juristen, Biologen und andere Experten. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln. 
Auf dem Gebiet der Tiergesundheit umfassen die Aufgaben des LGL die Diagnostik von Tierkrankheiten, deren Prävention und Bekämpfung, den Tierschutz sowie die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln.