Pressemitteilung

27.06.2014
Nr. 14/14

Tiergesundheit

16. Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG): Bestimmte Tierhalter müssen ihre Bestände melden

Meldefrist für Antibiotikaeinsatz und Tierbewegungen beginnt am 1. Juli 2014

Halter von Mastrindern, -schweinen, -hähnchen und -puten, die über einer bestimmten Bestandsgröße liegen, müssen ab 1. Juli 2014 Tierbewegungen und Antibiotikaeinsatz melden. Hintergrund ist die 16. Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG), die am 1. April 2014 in Kraft trat. Mit dieser Gesetzesänderung wurde ein deutschlandweites Antibiotikamonitoring eingeführt. Darauf weist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hin. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Antibiotikaeinsatz zu verringern und das Risiko der Ausbreitung Antibiotika-resistenter Krankheitserreger einzudämmen.

Die Meldung ist zukünftig elektronisch in der amtlichen Datenbank http://www.hi-tier.de/ und schriftlich möglich. Die Meldepflicht betrifft Tierhalter, die im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als 20 Mastkälber (ab dem Absetzen vom Muttertier bis acht Monate), 20 Mastrinder (über acht Monate), 250 Mastferkel (ab dem Absetzen vom Muttertier bis 30 kg), 250 Mastschweine (über 30 kg), 1.000 Mastputen (ab dem Schlupf) oder 10.000 Masthähnchen (ab dem Schlupf) halten. Bereits bis zum 1. Juli müssen die betroffenen Tierhalter eine einmalige Bestandsmeldung durchführen.

Weitere Informationen finden unter www.amgnovelle.bayern.de oder beim zuständigen Veterinäramt.