Pressemitteilung

16.06.2017
Nr. 19/17

Einladung zu einem Vortrag im Rahmen der Erlanger Runde

Noch Kosmetik oder schon Arznei? Beispiele aus der Praxis

Im Gegensatz zu kosmetischen Mitteln erfordern Arzneimittel ein zeitaufwändiges Zulassungsverfahren. Doch auch kosmetische Mittel können Inhaltsstoffe mit pharmakologischen Wirkungen beinhalten. Zudem kann es vorkommen, dass sich Produktaufmachung und -beschreibung eines Kosmetika-Erzeugnisses im Grenzbereich von kosmetischen Mitteln und Arzneimitteln bewegt, besonders dann, wenn sie mehr versprechen als nur kosmetische Wirkungen. Der Vortrag zeigt die Abgrenzungsproblematik anhand von Produktbeispielen und erklärt, wie bei der Produktzuordnung in Zweifelsfällen vorgegangen wird.

Die Referentin, Dr. Elisabeth Bumberger, ist dem LGL bereits seit über 20 Jahren verbunden, 1996 fing sie als Lebensmittelchemikerin am damaligen Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Süd an. Im Schwerpunktlabor kosmetische Mittel widmet sie sich der Untersuchung und Beurteilung von Kosmetika aus allen Bereichen des Handels sowie von Herstellern und Importeuren. Einer ihrer Schwerpunkte liegt dabei auf der Abgrenzung kosmetische Mittel – Arzneimittel.

Der öffentliche Vortrag im Rahmen der Erlanger Runde findet statt am

Dienstag, 20. Juni 2017, um 15.00 Uhr
im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Hörsaal, 1. Stock,
Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen.

Bei Interesse werden Medienvertreter gebeten, sich kurz vorab bei der Pressestelle des LGL anzumelden, telefonisch unter der Rufnummer 09131 6808-2424 oder per E-Mail an pressestelle@lgl.bayern.de.

Weitere Informationen unter: https://www.lgl.bayern.de/aus_fort_weiterbildung/veranstaltungen/kongresse_veranstaltungen/2017_15_jahre_lgl.htm.