Pressemitteilung
04.06.2025
Nr. 21/2025
Lebensmittelsicherheit
Milchersatzprodukte: Pflanzendrinks überzeugen im Labor - Achtung aber beim Zuckergehalt
Vegetarische oder vegane Ersatzprodukte für tierische Erzeugnisse sind aus den Regalen des Lebensmittelhandels nicht mehr wegzudenken. Dazu zählen auch Pflanzendrinks als Alternative zu Milch. Doch wer sich gern von solchen Produkten ernährt, sollte dabei aus gesundheitlichen Gründen und in Hinblick auf die Kalorienzufuhr den Zuckergehalt im Auge haben. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte im vergangenen Jahr 55 Pflanzendrinks auf den Gehalt an Zucker. Dabei erwies sich die Beanstandungsquote erfreulicherweise als gering. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Zuckersorten enthalten waren.
2024 wurden im Zuge eines Schwerpunktprogramms folgende Produkte auf den Gehalt an Zucker sowie die entsprechende Kennzeichnung untersucht:
• 36 Haferdrinks
• 5 Hafer-Soja-Mischungen
• 3 Mandeldrinks
• 2 Hafer-Mandel-Mischungen
• 2 Reis-Kokos-Drinks
• 1 Reisdrink
• 1 Dinkeldrink
Ergebnis: Bei 95 Prozent der Proben erwies sich die Angabe des Zuckergehalts auf dem Erzeugnis als korrekt. Lediglich bei drei Proben wurden Beanstandungen aufgrund von Abweichungen zwischen deklariertem und analytisch ermitteltem Zuckergehalt ausgesprochen (zweimal Über- und einmal Unterschreitung). Darüber hinaus wurde in neun Fällen die Fermentation der Getreidezutat nicht in Form einer Bezeichnung wie „Hafer fermentiert“ gekennzeichnet. Über alle Beanstandungen wurde die jeweils zuständige Lebensmittelüberwachung informiert.
Weiterhin untersucht das LGL seit Jahren stichprobenartig Pflanzendrinks sensorisch und mikrobiologisch – beispielsweise im Hinblick auf eine Belastung mit gesundheitsgefährdenden Bakterien oder Verderbniserregern. So wurden zwischen 2022 und 2024 insgesamt 104 Milchersatzprodukte wie zum Beispiel Hafer- und Sojadrinks analysiert.
Ergebnis: Keine der Proben gab Grund für eine entsprechende Beanstandung.
Achtung! Zuckergehalt!
Werbebotschaften wie „ohne Zuckerzusatz" oder „ungesüßt" können zu der falschen Annahme verleiten, die entsprechenden Pflanzendrinks seien insgesamt zuckerarm und damit eher zu empfehlen. Diese Aussagen bedeuten jedoch nur, dass kein zusätzlicher Zucker hinzugefügt wurde. Da aber durch den Prozess der Fermentation aus der enthaltenen Stärke Zucker gebildet wird, können solche Drinks durchaus größere Mengen an natürlichem Zucker enthalten. Abhängig von Sorte bzw. verwendetem Rohstoff kann somit ein „ungesüßter" Drink mehr Zucker als ein gesüßter Drink beinhalten. Wer also darauf bedacht ist, durch Pflanzendrinks nicht zu viel Zucker zu sich zu nehmen, sollte auf die Nährwertangaben achten.
Weiterführende Informationen
• Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE): Positionspapier Kuhmilch und pflanzliche Milchalternativen
• Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs
• LGL: Trendprodukt Sojaerzeugnisse: Tofu, Tempeh, Miso im LGL-Labor-Test
Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen zum Beispiel aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.