Pressemitteilung

06.02.2015
Nr. 3/15

Gesundheit

Gesundheit von Asylbewerbern: Erstuntersuchungen gewährleistet

Trotz anhaltend starker Zugangszahlen in allen bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber ist die medizinische Versorgung der Neuankömmlinge in Bayern auf einem hohen Niveau gesichert. Gewährleistet wird dies durch ein dreigliedriges Vorgehen bestehend aus medizinischem Kurzscreening, Untersuchung auf übertragbare Erkrankungen und der medizinisch kurativen Versorgung. Darauf verwies am Freitag das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

"Niemand soll ohne Gesundheitsuntersuchung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Landkreise verteilt werden. Bayern hat aus humanitären Gesichtspunkten zum Wohle der Asylsuchenden ein sogenanntes medizinisches Kurzscreening eingeführt", erläutert LGL-Präsident Dr. Andreas Zapf.

Primäres Ziel hierbei ist es, Asylsuchende nach Ankunft in einer Erstaufnahmeeinrichtung möglichst schnell individualmedizinisch auf das Vorliegen akut behandlungsbedürftiger Erkrankungen oder Verletzungen durch Inaugenscheinnahme zu untersuchen und diese erforderlichenfalls umgehend einer medizinischen Behandlung zuzuführen. Mit der Sicherstellung sind die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden beauftragt.

Anschließend folgt die bundesrechtlich vorgeschriebene Gesundheitsuntersuchung (§ 62 Asylverfahrensgesetz - AsylVfG), die aufgrund einer bayerischen Vorgabe innerhalb von drei Tagen nach Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung durch die Gesundheitsbehörden erfolgen muss.

Zum Untersuchungsumfang gehört unter anderem ein Test auf Ruhr und Salmonellose, eine Röntgenaufnahme zum Ausschluss einer Lungentuberkulose, Blutuntersuchungen auf HIV und Hepatitis B, ebenso die Untersuchung und ggf. Veranlassung der Behandlung von Krätzepatienten sowie fallweise Stuhluntersuchungen auf Wurmbefall und parasitäre Durchfallerkrankungen. Unter Zuhilfenahme niedergelassener Ärzte und Kliniken kann der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) die Untersuchungen sicherstellen. Nur Asylsuchende mit abschließendem Untersuchungsergebnis sollen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in dezentrale Unterkünfte in den Landkreisen verlegt werden.

Die Untersuchungen des ÖGD dienen sowohl dem individuellen Wohl des Asylbewerbers, der im Krankheitsfall schnell und adäquat behandelt wird, als auch dem Schutz der einheimischen Bevölkerung. "Der Prozentsatz von Asylbewerbern mit relevanten Infektionserregern ist jedoch sehr gering" erklärt Zapf.

Dritte Säule stellt die individuelle, kurative ärztliche Betreuung und Therapie der Asylbewerber dar. Derzeit ist ein System im Aufbau, bei dem in naher Zukunft in allen Erstaufnahmeeinrichtungen eine niederschwellige ärztliche Versorgung vor Ort unterhalten werden soll. In der Erstaufnahmeeinrichtung München ist dies bereits durch ein Ärztezentrum verwirklicht. Hierfür gibt es für November 2014 eine erste Statistik: Dort sind im Zeitraum 3.11.2014 bis 30.11.2014 rund 700 Patienten behandelt worden.

Daneben haben alle Asylbewerber das Recht der freien Arztwahl und können sich bei jedem niedergelassenen Arzt in Behandlung begeben. Sie erhalten hierfür vom zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger pro Quartal einen Behandlungsschein.

Die notwendige ärztliche und zahnärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, die erforderliche Hilfe und Betreuung bei werdenden Müttern und Wöchnerinnen, amtlich empfohlene Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen werden nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt. Nach § 6 Abs. 1 AsylbLG können andere Behandlungen übernommen werden, wenn die Maßnahme zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. Auch für Asylbewerber steht das komplette System der Notfallversorgung uneingeschränkt zur Verfügung.