Bestrahlte Nahrungsergänzungsmittel – Überblick 2011 bis 2016

Hintergrund

Durch das veränderte Gesundheitsbewusstsein und Ernährungsverhalten der Verbraucher ist der Marktanteil an Nahrungsergänzungsmitteln in den vergangenen Jahren sehr stark gestiegen. Derzeit nehmen etwa 35 % der deutschen Verbraucher Nahrungsergänzungsmittel ein. Die Tendenz ist weiterhin steigend. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die Nährstoffe oder andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung in konzentrierter Form enthalten. Dazu zählen neben Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, Aminosäuren und
Ballaststoffen vermehrt Pflanzenextrakte oder Pflanzenbestandteile. Die Pflanzenextrakte oder Pflanzenbestandteile stammen in vielen Fällen aus tropischen oder subtropischen
Regionen. Aufgrund der dort herrschenden klimatischen Bedingungen kann es zu einer erhöhten Verkeimung kommen. Bei unzureichender Kontrolle können mit krankheitserregenden Mikroorganismen belastete Pflanzenteile in Nahrungsergänzungsmitteln verarbeitet werden. Um die mikrobielle Belastung zu verringern, werden viele Ausgangsprodukte bereits in den Ursprungsländern bestrahlt. In Deutschland dürfen aber nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung nur getrocknete, aromatische
Kräuter und Gewürze mit ionisierenden Strahlen behandelt und in den Verkehr gebracht werden und müssen eindeutig als „bestrahlt“ oder als „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ gekennzeichnet sein. Eine Bestrahlung von Nahrungsergänzungsmitteln, aber auch von deren Bestandteilen, ist demnach nicht zugelassen.

Untersuchungsergebnisse

Das LGL untersuchte in den Jahren 2011 bis 2016 vor allem Produkte, die unter Verwendung von Pflanzenteilen von Rotklee, Ginseng, Artischocke oder Kräutern hergestellt wurden und prüfte, ob auf dem immer größer werdenden Markt an Nahrungsergänzungsmitteln der Anteil an unerlaubt bestrahlten Produkten zunimmt (siehe Tabelle 22). In den letzten sechs Jahren beanstandete das LGL von insgesamt 457 Proben Nahrungsergänzungsmittel zwei bis sechs Proben jährlich als bestrahlt. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 3,3 bis 7,1 %. Im Einzelnen handelte es sich bei den bestrahlten Produkten um insgesamt fünfzehn Artischockenprodukte (vom selben Hersteller), zwei
Rotkleeprodukte und ein Kräuterprodukt. Der leicht erhöhte Anstieg im Jahr 2016 resultiert aus der Beanstandung von sechs Nahrungsergänzungsmitteln mit Artischocke desselben Herstellers. Trotz des immer größer werdenden Angebots und steigender Umsatzzahlen von Nahrungsergänzungsmitteln blieb die Beanstandungsquote für unerlaubt bestrahlte Produkte mit durchschnittlich 4,1 % in den letzten fünf Jahren nahezu gleich und liegt etwas über den Beanstandungsquoten von 2 % anderer Lebensmittelgruppen.

Tabelle: Nahrungsergänzungsmittel zum Bestrahlungsnachweis 2011 - 2016
  Anzahl Proben ohne Beanstandung Anzahl Proben mit unerlaubter Bestrahlung
Lebensmittel wichtige Herkunfts- länder 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Nahrungser-gänzungs-mittel
(Summe)
Deutschland, Europa, Asien, Peru, USA 66 60 65 87 76 85 3 2 3 2 2 6
Rotklee-Produkte Deutschland, Europa 9 1 3 0 6 5 1 0 1 0 0 0
Ginseng-Ginko-Produkte Deutschland, Europa, Asien 11 7 7 9 2 19 0 0 0 0 0 0
Artischocken-Produkte Deutschland, Europa, Asien 5 3 12 26 19 30 1* 2* 2* 2* 2* 6*
Kräuter-Produkte Deutschland, Europa, Asien, USA 3 6 2 27 26 10 1 0 0 0 0 0
Sonstige Deutschland, Europa, Asien, USA 38 43 41 25 23 21 0 0 0 0 0 0

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