Verwendung von Farbstoffen in Süßwaren – Untersuchungsergebnisse 2015

Noch vor Getränken und Speiseeis sind Süßwaren die Lebensmittelwarengruppe, bei der Farbstoffe am häufigsten und vielfältigsten eingesetzt werden. Die Farbe einer Süßware hat großen Einfluss auf die Attraktivität eines Produkts, denn sie spricht die Sinne des Käufers an, noch bevor dieser die Möglichkeit hat, den Geschmack zu testen. Oft sind Farben ein unverzichtbarer Teil des Produktdesigns, welches das Erzeugnis unverwechselbar macht, während in anderen Bereichen Lebensmittelfarben eingesetzt werden, um unvermeidbare Farbverluste oder -veränderungen bei der Herstellung zu kompensieren.
Dennoch wird die Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen auch kritisch gesehen. Neben der Möglichkeit, durch einen als solchen nicht erkennbaren Zusatz von färbenden Stoffen aller Art eine bessere Beschaffenheit des Lebensmittels vorzutäuschen, stehen vor allem bei den als Zusatzstoffen gelisteten Lebensmittelfarbstoffen gesundheitliche Bedenken im Vordergrund. Die Tendenz, diese Farbstoffe durch färbende Lebensmittel oder Pflanzenextrakte zu ersetzen, ist deshalb in den letzten Jahren gerade bei Süßwaren aus europäischen Ländern deutlich zu erkennen.

Wie werden Farbstoffe gekennzeichnet?

Zusatzstoffe, wie die Farbstoffe, zählen zu den Zutaten und müssen daher nach den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) deklariert werden. Das bedeutet, sie werden im Zutatenverzeichnis mit dem Klassennamen „Farbstoff“ gefolgt von Namen oder E-Nummer genannt. Bei loser Ware ist ihre Verwendung durch die Angabe „mit Farbstoff“ kenntlich zu machen oder in einer dem Verbraucher zugänglichen Aufzeichnung aller verwendeten Zusatzstoffe aufzulisten. Darüber hinaus müssen Lebensmittel, die mit den Farbstoffen E 102 (Tartrazin), E 104 (Chinolingelb), E 110 (Gelborange S), E 122 (Azorubin), E 124 (Cochenillerot A) und E 129 (Allurarot AC) gefärbt wurden, den Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen.

Nachweis von Farbstoffen in Süßwaren vorwiegend asiatischer Herkunft

Die Überprüfung der korrekten Verwendung und Deklaration von Lebensmittelfarbstoffen ist Grundbestandteil der Süßwarenanalytik. Anlässlich einzelner auffälliger Proben lag der Schwerpunkt der untersuchten Proben 2015 auf Süßwaren aus dem asiatischen Raum und bei kandierten Früchten. Das LGL überprüfte bei 95 Proben, ob die deklarierten Farbstoffe auch den tatsächlich verwendeten entsprachen. 81 Proben (85 %) waren ohne Beanstandung. In sechs Fällen (6 %) beanstandete das LGL Kennzeichnungsmängel im Zusammenhang mit Lebensmittelfarbstoffen. Diese waren entweder nicht als Zutat deklariert, ein erforderlicher Warnhinweis fehlte bzw. war nur auf Englisch vorhanden oder es war ein anderer als der verwendete Farbstoff angegeben. Die weiteren acht Beanstandungen betrafen eine Probe mit der nicht gerechtfertigten und damit irreführenden Bezeichnung „Brause“, zwei Proben, für die das verwendete Süßungsmittel nicht zulässig war, sowie weitere allgemein bei Süßwaren verbreitete Kennzeichnungsmängel wie fehlerhafte Verkehrsbezeichnungen, fehlende Mengenangabe von wertbestimmenden Zutaten und fehlende Kenntlichmachung von anderen Zusatzstoffen.

In verschiedenen Glasbehältern befinden sich zahlreiche bunte Dragees mit Zuckerüberzug

Abbildung: Probenvorbereitung bunter Dragees mit Zuckerüberzug für die Farbstoffanalyse

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