Obstprodukte - Untersuchungsergebnisse 2007

Beschaffenheit

Bei Obsterzeugnissen beanstandete das LGL im Jahr 2007 nur wenige der Proben wegen Kontaminationen, Verderb oder anderer Mängel. Bei Trockenfrüchten wurde Schädlingsbefall, unter anderem Milbenbefall bei getrockneten Pflaumen und Aprikosen festgestellt. Darüber hinaus wiesen vorgelegte, getrocknete Pflaumen einen Fremdgeruch nach Lack auf.

Obstkonserven können einen metallischen Geschmack aufweisen, wenn im Inneren der Konservendose Korrosion auftritt. Bei einer Probe lag der Gehalt an Zinn, der auf das Lebensmittel übergegangen war, über der zulässigen Höchstmenge und auch der Eisengehalt war erhöht.

Obstkonserven mit entsteinten Früchten wie z. B. Schattenmorellen enthalten gelegentlich noch einzelne Kerne. Da beim Entsteinen von Früchten nicht jeder Kern entfernt werden kann, darf eine geringe Zahl an Steinen im Endprodukt enthalten sein.

Zusatzstoffe

Bei fünf von insgesamt 59 Proben getrockneter Aprikosen (siehe Abbildung) und einer Probe Mischobst wurde eine Überschreitung der zulässigen Höchstmengen (2.000 mg/kg) für das Antioxidationsmittel Schwefeldioxid festgestellt.

Bei einer Probe Datteln war die Höchstmenge (1.000 mg/kg) für den Konservierungsstoff Sorbinsäure überschritten. Bei zubereiteten Apfelwürfeln für Fruchtfüllungen überschritt der Schwefeldioxid-Gehalt die zulässige Höchstmenge (100 mg/kg).

Die Abbildung zeigt die Anteile an untersuchten getrockneten Aprikosen, die kein Schwefeldioxid (ungeschwefelt) beziehungsweise Schwefeldioxid-Gehalte unter oder über der zulässigen Höchstmenge von 2.000 mg/kg aufweisen: 17 Prozent der untersuchten Proben waren ungeschwefelt, bei 75 Prozent war die Höchstmenge für den Zusatzstoff Schwefeldioxid eingehalten, bei 8 Prozent der Proben lag eine Überschreitung der zulässigen Höchstmenge vor.

Abbildung 1: Schwefeldioxid-Gehalt von getrockneten Aprikosen

Kennzeichnung

Bei sechs offen angebotenen Proben Trockenfrüchte fehlte die erforderliche Deklaration der enthaltenen Zusatzstoffe ("geschwefelt" oder "konserviert") auf dem Schild an der Ware.

Dagegen war nur bei einer Probe der fertig verpackten Lebensmittel Schwefeldioxid nicht ausreichend als Allergen in der Zutatenliste angegeben.

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